Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht – Fachanwaltliche Beratung für Ihren Erfolg!

Auf unserem Blog erhalten Sie viele hilfreiche Informationen zu den Themen Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht. Lesen Sie hier die neuesten Meldungen rund um das Recht der Landwirtschaft.

Schwierige Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft

Kein Berufszweig ist seit Jahren einem derartigen Strukturwechsel unterworfen wie die Landwirtschaft. Die Situation wird in Deutschland und Europa durch eine Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Regelungen erschwert. Für landwirtschaftliche Unternehmer sind die Vorschriften im Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht kaum noch zu durchschauen. Diese betreffen beispielsweise:

  • Erneuerbare Energien
  • Windkraftanlagen und Photovoltaik / Agri-Photovoltaik
  • Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Leitungsbau / Trassenbau
  • Grundstücksverkehr
  • Landpacht und Pachtrecht
  • Beihilferecht und Förderrecht sowie Agrarprämien
  • Flurbereinigung und Flurneuordnung
  • Natur- und Umweltrecht, Wasser- und Düngerecht
  • Landwirtschaftliches Baurecht
  • Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber für keinen anderen Berufszweig so viele Sonderregelungen kennt wie für ein landwirtschaftliches Unternehmen. So gibt es nicht nur ein eigenes Sozialversicherungssystem, sondern auch ein kompliziertes landwirtschaftliches Erbrecht. Zu diesem gehören

  • die sog. Höfeordnung in Nordwestdeutschland sowie in Rheinland-Pfalz und in -Brandenburg,
  • das Anerbenrecht,
  • das Landguterbrecht und
  • das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz.

Hervorzuheben ist der richtige Zeitpunkt für die Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs an den Hofnachfolger zu angemessenen Konditionen für die Altenteiler, den Hoferben und die weichenden Erben. Die lebzeitige Hofübergabe in Form der vorweggenommenen Hofnachfolge ist noch immer die meistverbreitete Form der Hofnachfolge. Ist sie nicht möglich, steht die rechtssichere Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) im Vordergrund. Als Alternative kann die Gründung einer Familiengesellschaft in Betracht kommen.

Ein besonderes Anliegen ist für mich stets die Absicherung der Ehefrau, und dies nicht nur in der Funktion als Ehegatte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, sondern auch als Betriebsnachfolgerin.

Hinzu treten organisatorische, betriebswirtschaftliche und agrarökonomische Fragestellungen, die sich ohne Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht beantworten lassen:

  • die Wahl der Rechtsform des landwirtschaftlichen Unternehmens
  • die Auslagerung landwirtschaftsfremder Aktivitäten in andere Unternehmen (z.B. Lohnunternehmen)
  • die Kooperationen mit anderen (landwirtschaftlichen oder gewerblichen) Unternehmen
  • die Diversifizierung der Haftungsrisiken
  • das Rechtsverhältnis mit Erzeugergemeinschaften und Warengenossenschaften
  • die Gründung von Gesellschaften und der Erwerb von Mitgliedschaften in Liefergemeinschaften und Produktionsgemeinschaften

Recht zu haben, hilft nicht immer weiter. Auch auf die Durchsetzung kommt es an – in Verhandlungen und vor Gericht. Sie können auf meine langjährige Expertise im Agrarrecht vertrauen.

Unterstützung durch einen Anwalt für Agrarrecht

Ohne fachkundige Hilfe sind die Verfahren im Landwirtschaftsrecht nur noch selten zu bewältigen. Als Fachanwalt für Agrarrecht kämpfe ich für Ihr Recht als landwirtschaftlicher Unternehmer – aber auch für das Recht der weichenden Erben. Gerne unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt, der auf das Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht spezialisiert ist, bei der Klärung Ihrer agrar- und landwirtschaftsrechtlichen Probleme.

Ich stehe Ihnen beratend zu Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden, Berufskollegen, Dritten und vor Gericht. Ich bin vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und natürlich vor allen Landwirtschaftsgerichten. 

Als unabhängiger Fachanwalt für Agrarrecht vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen – ohne Rücksicht auf Verbandsinteressen oder agrarpolitische Zweckmäßigkeiten. Mit den Strukturen in der Landwirtschaft bin ich seit vielen Jahren vertraut.

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