Das Bundeskanzleramt hat die geplante Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus EU-8–Staaten gestoppt. Erntehelfer aus diesen Ländern müssen auch im kommenden Jahr bei der ZAV angefordert werden.
Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien
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