Kategorie: Agrarrecht
-
Wer darf sich beschweren?
Eigentlich ist es klar: Ein Hofeigentümer kann nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO jederzeit die negative Hoferklärung und damit die Löschung eines Hofvermerks veranlassen. Dann endet die Anwendbarkeit höferechtlicher Regelungen. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob ein Sohn oder eine Tochter des Hofeigentümers gegen eine solche Löschung Beschwerde einlegen kann, wenn…
-
AnwaltFormulare Testamente 7. Auflage
Nunmehr in 7. Auflage ist das Formularbuch „AnwaltsFormulare Testamente“ im zerb-verlag erschienen. Herausgegeben ist es von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier, Herrn Notar Dr. Markus Siekora sowie Herrn Vorsitzender Richter am Landgericht Walter Krug. Das Buch enthält Muster, Checklisten und Erläuterungen für alle Lebenssituationen, für die ein Testament erstellt werden soll. Ich…
-
Ertragswert bei lebzeitiger Betriebsübergabe – auch für Weinbaubetriebe?
Das Landguterbrecht des BGB enthält Privilegierungen für landwirtschaftliche Betriebe im Erbfall. Diese werden, auch im Verhältnis zu Miterben und Pflichtteilsberechtigten, gem. §§ 2049, 2312 BGB nicht mit dem Verkehrswert, sondern mit dem deutlich geringeren Ertragswert angesetzt. Auch Weinbaubetriebe können ein Landgut im Sinne des BGB sein und somit diese Erleichterungen im Erbfall haben. Nicht ausdrücklich…
-
Hofübergabevertrag – nicht immer preiswert
Ein Hofübergabevertrag ist stets mit Notar- und Gerichtskosten verbunden. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Gerichtskosten sehr niedrig sind, weil sie sich nur nach dem halben Grundsteuerwert der übertragenden Besitzung richten. So sieht es § 48 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) vor. Dies gilt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 03.02.2026 – 7…
-
Sind Weingüter auch Landgüter?
Das BGB sieht in den §§ 2049, 2312 BGB Erleichterungen für die Übernahme von Landgütern im Erbfall vor. Diese werden nämlich im Verhältnis zu dem Miterben, der den Betrieb fortführen soll, und den anderen Miterben nicht mit dem Verkehrswert angesetzt, sondern mit dem deutlich geringeren Ertragswert. Gilt dies auch für Weinbaubetriebe? Das BGB enthält keine…
-
Verzicht auf Hofabfindung – nicht für immer?
Es gibt gute Gründe, bei Abschluss eines Hofübergabevertrages mit den weichenden Erben zu vereinbaren, dass diese gegen Erhalt einer angemessenen Zahlung auf künftige Nachabfindungsansprüche gem. § 13 HöfeO verzichten. Solche Ansprüche kommen etwa in Betracht, wenn der übertragende Grundbesitz innerhalb von 20 Jahren nach der Übertragung veräußert wird oder wenn landwirtschaftsfremde Erträge erzielt werden. Wut…
-
NotarFormulare Erbscheinsverfahren
Kürzlich ist in zweiter Auflage im DeutscherNotarVerlag das von Herrn Notar Dr. Becker herausgegebene Fachbuch NotarFormulare Erbscheinsverfahren erschienen. Das Buch ist eine Arbeitshilfe für Notare und Rechtsanwälte, die sich schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht befassen. Es enthält Formulare, Musterberechnungen und Checklisten für alle Bereiche des Erbrechts. Ich bin stolz darauf, dass ich für diese Neubearbeitung den…
-
Schiedsgericht für landwirtschaftliche Streitigkeiten?
Verschiedentlich wird Landwirten von unterschiedlichsten Organisationen empfohlen, in Pachtverträgen, Übergabeverträgen oder Gesellschaftsverträgen eine Schiedsklausel zu vereinbaren. Diese soll bewirken, dass Streitigkeiten nicht von den staatlichen Gerichten, sondern von einem privaten Schiedsgericht entschieden werden. Die Schiedsrichter sind oftmals Juristen, Sachverständige oder Steuerberater. Als Vorteil eines Schiedsverfahrens werden regelmäßig die kürzere Verfahrensdauer und geringere Kosten genannt. Zwar…
-
Umlage Landwirtschaftskammer: Wer zahlt sie?
Bei Landwirtschaftsflächen ist die Kammerumlage grundsätzlich von denjenigen zu zahlen, der auch die Grundsteuer zu zahlen hat. Dies ist in der Regel der Grundstückeigentümer. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Pachtverträgen, in denen geregelt wird, dass der Pächter verpflichtet ist, die vom Verpächter zu zahlende Umlage der jeweiligen Landwirtschaftskammer zu erstatten bzw. zu zahlen. Ist…
-
Wenn die Enttäuschung überwiegt
Bei Hofübergabe und Hoferbfall gilt der Grundsatz: Es kann nur einen Nachfolger geben. Zum Ausgleich erhalten die weichenden Erben einen Abfindungsanspruch und für den Fall, dass der Nachfolger Hof oder Flächen veräußert oder auf Hofgrundbesitz landwirtschaftsfremde Einnahmen erzielt, einen Nachabfindungsanspruch gem. § 13 HöfeO. Grundsätzlich bemisst sich der Anspruch auf Hofabfindung nach der gesetzlichen Erbquote…
