Jahr: 2014
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“Ein für alle Male abgefunden“ kann als Erbverzicht auszulegen sein
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat das
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Der Radweg auf dem Acker
Vor mehr als 30 Jahren hatte eine Gemeinde im Zuge eines Straßenausbaus neben der Straße einen Radweg über einen Acker angelegt. Das Grundstück wechselte den Eigentümer. Der verlangte von der Gemeinde, den Radweg zu entfernen. Dem widersprach das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. der Weinstraße mit Urteil vom 10. Juli 2014 (Az,: 4 K 1105/13). Der neue Eigentümer,
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“Erbschaft gemäß Berliner Testament“ ist keine ausreichende Erbeinsetzung
Das Testament eines Erblassers, nach dem die “Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen“ soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem “Berliner Testament“ verbunden hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 22.07.2014 (Az: 15 W 98/14) entschieden. Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet.
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Statistik vom Bundeslandwirtschaftsministerium
Interessante und informative Zahlen zur Agrarstruktur in der Bundesrepublik hat kürzlich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht: Danach gab es im vergangenen Jahr in Deutschland rd. 285.000 landwirtschaftliche Betriebe. Die meisten davon, rd. 256.000 Betriebe (90 %), werden von einem Landwirt als Alleininhaber oder von mehreren Landwirten gemeinsam geführt, ohne dass es vertragliche Regelungen
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Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen – Gemeinde muss Landwirt Beseitigungskosten erstatten
Beauftragt eine Gemeinde ein Unternehmen mit der Instandsetzung von Wirtschaftswegen und verbringt dieses das bei der Säuberung anfallende Fräsgut auf angrenzende frisch zur Aussaat vorbereitete Felder, so hat die Gemeinde, die sich weigert, das Material zu entfernen, dem Grundstückseigentümer die zur Beseitigung des Fräsguts aufgewandten Kosten zu erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße
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Baurechtswidriger Grenzbau: Behörde muss auf Antrag des Nachbarn Abbruch anordnen
Hält eine ohne Baugenehmigung errichtete bauliche Anlage, wozu Schuppen, Garagen, Unterstände etc. gehören können, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht ein und ist auch eine Ausnahme von den Vorschriften über Abstandsflächen nicht zulässig, kann der Nachbar in der Regel verlangen, dass die Baubehörde den Abbruch dieser Anlage anordnet. Das musste ein Grundstückseigentümer durch ein
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Höfeordnung: Weichende Erben können vom Hoferben die Übereignung hoffreier Grundstücksteile verlangen
Die Rechte der weichenden Erben hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 26.06.2014 (Az.: V ZB 1/12) spürbar gestärkt. Sie können vom Hoferben die Übereignung hoffreier Grundstücksteile verlangen und müssen sich nicht auf einen Geldausgleich verweisen lassen. Für die weichenden Erben ist es von erheblicher Bedeutung, ob ein Grundstück zum Hofvermögen gehört. Ist es hofzugehörig,
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Bolzen im Mähwerk – Schadenersatz für Lohnunternehmer
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem Urteil vom 04.08.2014 (Az: 13 U 118/12) einem Lohnunternehmer Schadensersatz in Höhe von 20.000 € für die Beschädigung eines Feldhäckslers bei Arbeiten auf dem Grundstück des Auftraggebers zugesprochen. Der Kläger betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen. Er nimmt eine sog. BGB-Gesellschaft in Anspruch, die eine Landwirtschaft betreibt. Im Mai 2010 führte
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Grundstückverkehrsgesetz: Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht droht auch bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke unter gleichzeitiger Rückverpachtung an den Landwirt
Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grunstücks an einen Käufer, wer kein Landwirt ist, stößt häufig auf nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Landwirt, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, hatte Grundbesitz zum Kaufpreis von rd. 300.000,00 € an einen Kapitalanleger verkauft. In diesem Kaufvertrag hatte der Käufer den Grundbesitz für einen Zeitraum von 10 Jahren an den Sohn
