Jahr: 2014
-
Eingeschränkte Verkehrssicherungspflicht auf einem Wirtschaftsweg
Eine Fußgängerin stürzte auf einem Flurbereinigungsweg. Dort war auf etwa 2 m² Rapssamen verstreut, wodurch sie stürzte. Sie zog sich eine Beckenringfraktur sowie eine Fraktur an der Hand zu. Sie verklagte einen Landwirt mit der Begründung, er habe die Rapssamen auf dem Flurbereinigungsweg verstreut. Andere Rapsfelder in der Umgebung seien schon seit längerer Zeit abgeerntet
-
Landpachtvertrag: Auch vereinbarte Baumschulennutzung verpflichtet zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand
In einem Landpachtvertrag war dem Pächter, Inhaber einer Baumschule, die „Baumschulennutzung“ ausdrücklich gestattet. Weil er einem verhältnismäßig hohen Pachtpreis zahlte und die „Baumschulennutzung“ im Landpachtvertrag ausdrücklich vereinbart war, meinte er bei Beendigung des Pachtvertrages, es sei ausreichend, die von oberirdischem Aufwuchs befreite Fläche
-
Nebenerwerbslandwirt und Arbeitsunfall: Keine Betriebshilfe
Nebenerwerbslandwirte, die wegen eines Arbeitsunfalls ihren Hof nicht mehr versorgen können, sind auf eine Betriebshilfe angewiesen. Wer trägt dafür die Kosten? Unfallversicherung, landwirtschaftliche Krankenversicherung oder der Landwirt selbst? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu am 26.09.2013 eine klarstellende Entscheidung veröffentlicht (Az: L 18 U 138/11). Ein Landwirt im Nebenerwerb hatte in seiner gewerblichen Tätigkeit als Lagerarbeiter
-
Keine Verlängerung eines Landpachtvertrages nach höferechtlichen Regelungen
Fast 30 Jahre lang hatte der Sohn den elterlichen Betrieb gepachtet. Als die Mutter den Vertrag kündigte, macht der Sohn Pächterschutz geltend und verlangte mit Hilfe des Landwirtschaftsgerichts eine weitere Verlängerung des Landpachtvertrages. Zur Begründung berief er sich unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit formloser Hofüberlassungsverträge. Danach kann im Ausnahmefall auch
-
Pflugtausch und Unterpacht: Risiken nicht vernachlässigen!
Die Risiken, die mit einem Pflugtausch oder einem Unterpachtvertrag verbunden sein können, bleiben oft unbeachtet. Ein warnendes Beispiel bietet der Fall, über den der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichthofs in einem Urteil vom 29.11.2013 (Az.: LwZR 8/12) entscheiden musste: Die Eigentümerin hatte ihrem Enkel Ackerland verpachtet. Dieser überließ einem anderen Landwirt eine Teilfläche im Wege des Pflugtausches.
-
Höfeordnung: BGH präzisiert Voraussetzungen für den Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs
Ob ein landwirtschaftlicher Betrieb beim Erbfall ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, hat für die Erbfolge größte Bedeutung: Ein Hof im Sinne der Höfeordnung fällt nur einem einzigen Hoferben zu, der den weichenden Erben lediglich die geringe Abfindung nach § 12 der Höfeordnung zahlen muss. Auch wenn im Grundbuch ein Hofvermerk eingetragen ist, gibt
-
Landwirtschaftliche Alterskasse: Befreiungsmöglichkeit bis zum 31.03.2014
Im November letzten Jahres hat die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine neue einheitliche Mindestgröße für die Beitrags- und Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beschlossen. Ab dem 01.01.2014 beträgt die bundeseinheitliche Mindestgröße für landwirtschaftliche Nutzflächen 8 ha, für Forstflächen 75 ha und für den
-
Islandpony statt Wildschwein: Jäger verliert Waffenschein
Wer sich als Jäger vor der Abgabe eines Schusses nicht über das Tier vergewissert hat, das er schießen will, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss vom 23. Oktober 2013 (Az: VG 1 L 251.13) entschieden. Der Jäger hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das
-
Viele Hofanwärter – und keiner wirtschaftsfähig
Wer einen Hof im Sinne der Höfeordnung erben oder übernehmen will, muss wirtschaftsfähig sein. Das gilt auch für den, der die Hofnachfolge als Hofnacherbe antreten will. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 11.10.2013 (Az: 10 W 26/13) gleich vier Verwandten, die sich alle für wirtschaftsfähig hielten, die Wirtschaftsfähigkeit und damit die Hofnachfolge abgesprochen.
