Jahr: 2015
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Keine Einschränkung der Jagdausübung trotz ethischer Bedenken des Grundstückseigentümers
Nach dem Bundesjagdgesetz kann die Jagd auf einem Grundstück behördlich unterbunden und das Grundstück damit zu einem jagdrechtlich befriedeten Bezirk erklärt werden, wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Einen entsprechenden Antrag
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Zur Lebensmittelzusatzstoffeigenschaft von nitratreichen Gemüsekonzentraten
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 10. Dezember 2015 (Az: BVerwG 3 C 7.14) entschieden, dass nitratreiche Gemüsekonzentrate, die bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren u.a. zur Farbstabilisierung (Umrötung) und als Antioxidationsmittel eingesetzt werden, als – zulassungspflichtige – Lebensmittelzusatz- stoffe einzustufen sind. Die Klägerin ist Mitglied des Anbauverbandes Bioland e.V. und vermarktet ihre
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Erbverzicht mit Folgen
Wie wichtig es ist, einen Erbverzicht nur nach reiflicher Überlegung abzugeben, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.01.2015 (Az.: 15 W 503/14). Vor allem für die Kinder können sich weitreichende Folgen ergeben: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Wer
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Bundesrat will Tierschutzgesetz ändern
Das Töten von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen soll nach dem Willen des Bundesrates verboten werden. In Deutschland seien im Jahr 2014 knapp 45 Millionen weibliche Hühnerküken aus Legerassen erzeugt worden. Bei Annahme eines ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses müssten ebenso viele Hahnenküken geschlüpft sein, die in den Brütereien üblicherweise aussortiert und getötet würden. Die bislang von den
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Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung
Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung ʺNach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.ʺ kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen, so dass der überlebende Ehegatte eine abweichende testamentarische Bestimmung treffen darf. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 11.09.2015 in einer Nachlasssache entschieden (Az: 15 W
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Kleinwindenergieanlage, die der Versorgung einer landwirtschaftlichen Hofstelle inkl. Wohnhaus dient, ist im Außenbereich zulässig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 29.10.2015 (Az. 12 LC 73/15) einen Landkreis verpflichtet, einem Nebenerwerbslandwirt einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinwindenergieanlage
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Landpachtvertrag: Tücken beim Optionsrecht
Oft wird ein befristeter Landpachtvertrag mit dem Recht verknüpft, dass der Pächter das Recht hat, einmalig oder mehrfach eine Verlängerung des Landpachtvertrages um einen bestimmten Zeitraum zu verlangen. Auch die Ausübung des Optionsrechts unterliegt formalen Anforderungen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 12.03.2014 (Az.: 7 U 164/13 (L)) zeigt: Den Landpachtvertrag hatten die Vertragsparteien
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Das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe werden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder eines Erbvertrages an die nächste Generation übertragen. Fehlt eine letztwillige Verfügung und richtet sich die Hofnachfolge auch nicht nach der Höfeordnung oder einem Anerbenrecht, droht oft eine Zerschlagung des landwirtschaftlichen Betriebes. Denn wenn der Hof an eine Erbengemeinschaft fällt, kann
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Futtermittelbetriebe dürfen zu Gebühren für Routinekontrollen herangezogen werden
Das bestätigt das Verwaltungsgericht Oldenburg in Urteilen vom 08. 09.015 (Az.: 7 A 2567/14 u.a.). Geklagt hatten Futtermittelbetriebe, die von den Kontrollen betroffen waren. Die im Jahr 2014 neu eingeführten Gebühren beziehen sich auf die – Betriebskontrolle der Futtermittelbetriebe – Probenahme einschließlich der Untersuchung der Proben – Kontrollen von Importen von Futtermitteln im Seehafen Brake.
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Verletzung bei gemeinsamer Baumfällaktion – keiner haftet für den anderen
Verabreden sich Bekannte zu gemeinsamen Baumfällarbeiten mit einem abgesprochenen arbeitsteiligen Vorgehen, so haftet ein Teilnehmer der gemeinsamen Aktion nicht dem anderen Teilnehmer, auch wenn dieser sich dabei schwer verletzt. Deshalb hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichts hat die Klage eines Mannes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, der bei Baumfällarbeiten aus 8 Metern Höhe gestürzt war (Urteil vom
