Jahr: 2016
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„Heidekrone“ keine den Verbraucher irreführende Produktbezeichnung
Die Bezeichnung eines aus dem Nektar der Heideblüte bestehenden, deutschlandweit vertriebenen Honigs als „Heidekrone“ verstößt auch dann nicht gegen Art. 7 Abs. 1 lit. a der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), wenn die auf dem vorderseitigen Etikett des Honigglases als Sitz des Herstellerunternehmens (– eine Pflichtangabe gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. h LMIV –) am Rand der
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Wer „erbt“ die Lebensversicherung?
Wählt ein Versicherungsnehmer eine unklare, interpretationsbedürftige Formulierung, wer nach seinem Tode die Lebensversicherung erhalten soll, muss er mit dem Risiko leben, dass ein Gericht gezwungen ist, seine Erklärungen nach dem Tode auszulegen. Dies kann zu nicht immer vorhersehbaren Ergebnissen für die Beteiligten führen. Klare Formulierungen helfen, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 13.05.2016
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Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen
Sofern ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung steht, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall war der
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Keine Aufzeichnungspflicht für die Landwirtschaft
Ein Landwirt ist nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) nicht verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Unterlässt er die Aufzeichnung, verhält er sich nicht ordnungswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 18.10.2016 (3 RBs 277/16). Der Betroffene, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, beschäftigte auf dem Hof einen einzigen Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag legte die Arbeitszeit und das
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Auch viehlos landwirtschaftlicher Betrieb darf Güllelagerbecken bauen
Auch ein viehlos landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb darf ein Güllelagerbecken bauen, um die von anderen landwirtschaftlichen Betrieben stammende Gülle zwischenzulagern und diese sodann auf seinen Feldern als Dünger einzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einer Entscheidung vom 20.10.2016, 1 K 88/16.KO. In dem strittigen Verfahren beantragte 2013 ein Landwirt, der einen viehlos landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb führte, eine
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Jetzt auch das Ende für das „bekömmliche“ Bier
Im September 2012 kam das „Aus“ für den bekömmlichen Wein. Der Europäische Gerichtshof hatte einer Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz verboten, ihren Wein als „bekömmlich“ zu bewerben. Jetzt hat das OLG Stuttgart für die Bewerbung von Bier als „bekömmlich“ nachgezogen. In einem Urteil vom 03.11.2016 (Az. 2 u 37/16) kam es zu dem Ergebnis, dass eine solche
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Hofübergabe: Meldefrist nach der Tiersonderbeihilfenverordnung für die Betriebsübergabe beachten
Im Rahmen aktueller Hofübergabevorhaben sollten Betriebsleiter, die Ende 2015 /Anfang 2016 von der Möglichkeit eines Zuschusses nach der Tiersonderbeihilfenverordnung Gebrauch gemacht haben, daran denken, dass sie nach § 9 Tiersonderbeihilfenverordnung (TierSoBeihV) verpflichtet sind, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung den Betriebsübergang mitzuteilen. Gleiches gilt bei der Übernahme eines Darlehensvertrages. Nach § 9 Abs. 4 TierSoBeihV muss
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Neues Weinland Niedersachsen
Niedersachsen ist ab jetzt Weinland. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLW) genehmigte zehn Antragstellern insgesamt rund 7,6 ha für Rebpflanzungen. Die neuen Anbauflächen befinden sich in den Landkreisen Göttingen, Landkreis Lüneburg, Landkreis Oldenburg, Landkreis Schaumburg, Region Hannover, Landkreis Ammerland, Landkreis Osnabrück und Landkreis Friesland. Nach einer Reform der EU – Weinmarktregelung – hatte die
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Grundstückverkehrsgesetz: Wann ist ein Landwirt ein Landwirt?
Mit dieser Frage musste sich das OLG Celle in einem Beschluss vom 29.01.2016 (Az: 7 W 10/15) befassen. Anlass war die Genehmigung eines Kaufvertrages über eine Ackerfläche in der Größe von ca. 20.000 ha, die ein Landwirt zu einem Kaufpreis von 4,70 € je qm, mithin zu einem Gesamtpreis von 86.230,90 € verkaufen konnte. Nach
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Festsetzung einer Milchabgabe wegen Überproduktion im letzten Milchquotenjahr rechtmäßig
Die Festsetzung einer Milchabgabe gegen Landwirte wegen einer Überproduktion an Milch im letzten Milchquotenjahr 2014/2015 ist rechtmäßig. Dies entschied das Finanzgericht Hamburg im Urteil vom 30.09.2016 (Az: 4 K 157/15). Mit seiner Entscheidung hat der 4. Senat des Finanzgerichts in einem Musterverfahren die Klage eines Milcherzeugers
