Jahr: 2018
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Vorpachtrecht – oft unwirksam
Das Vorpachtrecht ist eigentlich nur in Landwirtschaftskreisen bekannt. Der Pächter lässt sich von seinem Verpächter das Recht einräumen, in einen neuen Pachtvertrag einzutreten, den der Verpächter mit einem Dritten über das Pachtland schließt. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2017 – LwZ 5/16 führt dazu, dass solche Vereinbarungen, die in der Vergangenheit geschlossen wurden, häufig
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Abschluss eines Landpachtvertrages – nicht ohne meinen Anwalt!?
Das können man meinen, wenn man sich die Entscheidung des Landwirtschaftssenats des BGH vom 24.11.2017 – LwZR 2/ 16 vergegenwärtigt. Sie betrifft die Haftung des Pächters, wenn Grünland während der Pachtzeit durch ein neues Gesetz auf einmal einem Umbruchverbot unterliegt. Der Pächter hatte bei Pachtbeginn für seine Schäferei Grünland angepachtet. Im Vertrag stand allerdings ein
