Monat: September 2019
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Auslobung von Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend und daher unzulässig
Die Auslobung von Rohwursterzeugnissen als „glutenfrei“ stellt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) dar, da dem Verbraucher damit suggeriert wird, dass diese Rohwürste im Gegensatz zu denen der Konkurrenz über spezielle, gesündere Eigenschaften verfügen. Rohwürste sind jedoch grundsätzlich glutenfrei, sodass es dieses besonderen Hinweises nicht bedarf.…
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Bewerbung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ zulässig
Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ ist zulässig, da das Produkt damit lediglich in die Beziehung zum Milchprodukt Käse gesetzt wird, ohne es als solchen zu bezeichnen. Durch den Wortzusatz „Alternative“ wird eine Irreführung des Verbrauchers verhindert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 06.08.2019, Az.: 13 U 35/19. Ein Abmahnverein, zu…
