Änderung der Höfeordnung – Änderung des Testaments?

Änderung der Höfeordnung - Änderung des Testaments

Aller Voraussicht nach wird die Höfeordnung zum 1.1.2025 geändert. Dann gelten auch neue Grenzen für die Hofeigenschaft. Lag die Grenze bislang bei einem Wirtschaftswert von 10.000 €, kommt es für die Hofeigenschaft künftig darauf an, ob ein Grundsteuerwert von 54.000 € erreicht wird. An die Stelle der bisherigen Untergrenze der Hofeigenschaft, den Wirtschaftswert von mindestens 5.000 €, tritt künftig die neue Untergrenze eines Grundsteuerwerts von 27.000 €. Es ist aber nicht zu befürchten, dass Betriebe „über Nacht“ die Hofeigenschaft verlieren oder erhalten. Das Gesetz sieht Übergangsregelungen bis zum 31.12.2026 vor.

Trotz der Übergangsregelung muss geprüft werden, ob ein Testament, das unter Beachtung der bisherigen Grenzen der Hofeigenschaft erstellt worden ist, so bleiben kann oder ob es geändert werden muss, um den vorgesehenen Hoferben und / oder die vorgesehenen Erben des hoffreien Vermögens vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren.

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