Werbung mit „Eier von salmonellenfreien Hühnern“?

Werbung mit "Eier von salmonellenfreien Hühnern"

Die Angabe „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf Eierkartons ist irreführend und mithin unzulässig, wenn die Salmonellentests nur zweiwöchentlich anhand einer repräsentativen Beprobung des Hühnerherde durchgeführt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20.

Ein dänischer Eierproduzent hatte seine Bio-Eier in Deutschland in Eierkartons mit einem drucktechnisch hervorgehobenen Aufkleber „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ vermarktet. Dazu glaubte er sich berechtigt, da sowohl in Dänemark als auch in Schweden und Finnland seit 2013 Legehennen-Herden alle zwei Wochen auf Salmonellen getestet werden müssen.

Ein anderer Landwirt hielt die Werbeaussage jedoch für unlauter und verklagte den Eierproduzenten auf Unterlassung. Die Angabe erwecke bei einem Kaufinteressenten die Vorstellung, dass die beworbenen Eier tatsächliche salmonellenfrei seien. Tatsächlich könne die Salmonellenfreiheit jedes einzelnen Eies aufgrund der unzureichende Kontrolldichte nicht sicher gewährleistet werden. Deshalb verstoße die Werbeaussage gegen das lebensmittelrechtliche und das allgemeine Irreführungsverbot.

Das Oberlandesgericht Celle folgte dieser Argumentation. Der zweiwöchige Testturnus, bei dem auch nicht jedes Huhn einzeln getestet wird, sondern lediglich „repräsentative“ Proben der gesamten Herde entnommen werden, könne eine Salmonellenfreiheit der Eier niemals garantieren, da innerhalb des Testzeitraums nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass die freilaufenden Hühner sich zwischenzeitlich beispielsweise bei infizierten Wildvögeln mit Salmonellen infizieren. Folglich verurteilte das Oberlandesgericht den Eierproduzenten dazu, die Verwendung der streitgegenständlichen Werbeaussage zu unterlassen.

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