Langfristige Pachtverträge per WhatsApp?

Langfristige Pachtverträge per WhatsApp

Langfristige Landpachtverträge müssen künftig nicht mehr schriftlich geschlossen werden. Die Textform genügt. Das folgt aus dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz. Dieses ändert auch die Landpachtvorschrift des § 585a BGB. Nunmehr gilt ein für längere Zeit als zwei Jahre geschlossener Landpachtvertrag für unbefristete Zeit, sofern er nicht in Textform geschlossen wurde. Doch was ist der Unterschied? Ganz vereinfacht lässt sich sagen, dass bei der Schriftform eine Unterschrift unter einer Urkunde nötig ist, bei der Textform nicht. Dies hat zur Folge, dass langfristige Landpachtverträge künftig auch per E-Mail oder per Messenger wie WhatsApp abgeschlossen werden können. Das gegenseitige Versenden von unterschriebenen Vertragsexemplaren entfällt. Ob diese „Erleichterung“ tatsächlich eine solche ist, bleibt natürlich abzuwarten.

Aber auch bei einem Vertragsabschluss in rein elektronischer Form ist es ratsam, eine elektronische Rückbestätigung zu erhalten, die archiviert wird.

Sicherheitshalber sollte ein für den Betrieb wichtiger langfristiger Pachtvertrag zu Beweiszwecken immer noch in der guten alten bekannten Schriftform abgefasst werden. Dies ist umso wichtiger, wenn es sich um Spezialvereinbarungen handelt, die für die Betriebe von großer Bedeutung sind.

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