Hofübergabe: Wohnrecht für den Hofeigentümer?

Hofübergabe: Wohnrecht für den Hofeigentümer

Möchte der Hofeigentümer auch nach der Hofübergabe auf dem Betrieb wohnen, steht außer Frage, dass er sich ein Wohnrecht einräumen lässt, das auch im Grundbuch abgesichert wird.

Zeiten ändern sich. Ist auf der Hofstelle nicht genügend Platz vorhanden oder möchte der Hofeigentümer das Feld dem Nachfolger überlassen, kommt auch ein Umzug in eine andere Immobilie, vielleicht sogar in einem anderen Ort in Betracht. 

Möchte sich der Eigentümer ein Wohnrecht auf der Hofstelle für sich selbst und ggf. für seinen Ehegatten vorbehalten, stellen sich weitere Fragen: Was ist, wenn der frühere Hofeigentümer in ein Alten- oder Pflegeheim wechselt? Darf der Hofnachfolger die Wohnung vermieten und die Mieten für sich behalten oder muss er sie an den früheren Hofeigentümer weiterleiten? Welchen Umfang soll das Wohnrecht für den überlebenden Ehegatten des früheren Hofeigentümers haben? Darf er eine Pflegekraft in die Wohnung aufnehmen, wogegen eigentlich keine Bedenken bestehen sollten? Darf er, wenn eine neue Liebe entfacht, einen neuen Lebensgefährten oder Ehegatten in die Wohnung aufnehmen? Konflikte sind vorprogrammiert. All dies ist im Übergabevertrage zu regeln. 

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