Autor: Christiane Graß
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Naturschutzverband kann Masseland zum Nachteil eines Nichtlandwirts im Flurbereinigungsverfahren zugeteilt bekommen
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18.07.2018, Az.: 9 C 10103/18. Ein Nichtlandwirt hatte als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens sein Hausgrundstück nebst Gebäude und Freiflächen in ein Flurbereinigungsverfahren eingebracht und unverändert in alter Lage zugeteilt bekommen. An sein Altflurstück grenzte ein Einwurfflurstück, welches von einem Landwirt bewirtschaftet wurde. Im östlichen Teil des klägerischen Grundbesitzes
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Kein Hoferbe – und doch voller Erbteil
Nur eine einzelne Person kann Hoferbe werden. Weichende Erben, also die Erben nach allgemeinem Erbrecht, erhalten lediglich eine Geldabfindung, die sich nach dem Hofeswert und in der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung nach dem Ertragswert richtet. Werden die Pflichtteilsberechtigten (Ehegatten, Abkömmlinge) nicht testamentarisch bedacht, heißt dies aber noch lange nicht, dass sie auch vom Hofeswert nur den Pflichtteil
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Rücktritt vom Hofübergabevertrag – so nicht!
Übergabeverträge enthalten meistens eine Rücktrittsklausel, die es dem Übergeber ermöglicht, das übertragene Vermögen in besonders wichtigen Situationen zurückzufordern. Das soll etwa gelten, wenn der Übernehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Übergeber (Rentenzahlung, Wohnrecht etc.) nicht nachkommt oder wenn Gläubiger des Übernehmers in den übertragenen Grundbesitz vollstrecken. Häufig behält sich der Übergeber auch ein Rücktrittsrecht vor für
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Keine Pachtflächen für ganzjährige Beweidung
Eine Gemeinde kann willkürlich den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Landwirt ablehnen, wenn dieser – anders als die anderen ortsansässigen Landwirte – eine ganzjährige Beweidung der Pachtfläche mit winterharten Rindern ohne Stallhaltung betreibt und von seinen sehr verstreut gelegenen Weiden immer wieder Rinder ausbrechen, so das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 08.11.2018, Az.:
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Wöhrmann / Graß – Landwirtschaftserbrecht, 11. Auflage erschienen
Soeben ist im Luchterhand Verlag die 11. Auflage der Kommentierung zum Landwirtschaftserbrecht erschienen. Das Buch erläutert auf mehr als 600 Seiten die Regelungen der Höfeordnung, des BGB-Landguterbrechts und des Zuweisungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Die jetzt erschienene 11. Auflage ist bearbeitet von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Agrarrecht, Christiane Graß, der Autorin dieses Blogs, die seit vielen
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Kein Entschädigungsanspruch der BVVG für Windkrafträder – Rückforderungsanspruch für Landwirte
Regelungen in Kaufverträgen mit der BVVG, wonach der Käufer die BVVG in Verhandlungen mit Energieanlagenbetreibern einbeziehen und der BVVG einen hohen Anteil des Entschädigungsbetrages zahlen muss, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2018, Az.: V ZR 12/17 unwirksam. Das bedeutet, dass die betroffenen Landwirte Zahlungen von der BVVG zurückfordern können. Zu den Aufgaben der
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Trotz Wiederbepflanzung kein Steillagenzuschuss für Winzer
Die Kreisverwaltung des Landkreises Cochem-Zell forderte nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 22.06.2018 – 5 K 1370/17.KO zu Recht die einem Winzer für die Wiederbepflanzung brachliegender Flurstücke gewährten Zuwendung für Steillagen zurück. Auch lehnte es die Gewährung der insgesamt beantragten Beihilfe für die Wiederbepflanzung der Flächen als Maßnahme 32 (Steillage) ab. Der betroffene Winzerbetrieb
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Rinderhaltung zu Recht verboten
Der Antrag zweier Tierhalter auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen eine vom Rheinisch-bergischen Kreis verfügte Untersagung der Rinderhaltung und die Verpflichtung, den Rinderbestand aufzulösen, ist vom Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 28.08.2018, Az.: 21 L 1543/18 zurückgewiesen worden. Der Rheinisch-bergische Kreis hatte den Tierhaltern mit Bescheid vom 11.06.2018 die Rinderhaltung untersagt und sie verpflichtet, ihren Rinderbestand
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Rentenantrag! Was tun?
Seit den aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.05.2018, Az.: 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14 steht fest, dass die derzeitige Hofabgabeklausel des ALG verfassungswidrig ist. Die Entscheidung des BVerfG hat zur Folge, dass die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber ihre Entscheidungen nicht mehr auf die
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Zukünftig Rente ohne Verpflichtung zur Hofabgabe?
Die Pflicht zur Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn durch diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jüngst mit Beschluss vom 23.05.2018, Az.: 1 BvR 97/14, 1 BvR 97/14 und 1 BvR 2392/14. Nach Ansicht des BVerfG greift die Kopplung einer Rente
