Kategorie: Agrarrecht
-
IHK-Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes
Ein landwirtschaftliches Nebengewerbe im Sinne des § 2 Abs. 2 IHKG liegt nur vor, wenn es sich um ein besonderes Unternehmen neben dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen handelt und eine Personenidentität der Inhaber, eine innere Verbundenheit zwischen beiden Unternehmen sowie eine Abhängigkeit des nebengewerblichen Unternehmens von dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptunternehmen besteht. Die so genannte
-
Witwe eines Jagdhelfers erhält Hinterbliebenenleistungen
Dies entschied das Landessozialgericht Hessen in seinem Urteil vom 21.03.2017, Az.: L 9 U 144/16. Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die wie Beschäftigte tätig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die ihrer Art nach sonst von abhängig Beschäftigten verrichtet wird. Dieses Kriterium
-
Auch Pferdehalter sind Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Das hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 23.12.2016, Az: 1 BvR 1723/14 bestätigt. Ein Pferdehalter ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Unternehmerpflichtversicherung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Mit dem Verfahren wollte sich ein Pferdehalter gegen seine Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als landwirtschaftlicher Unternehmer wenden. Die
-
Grundstückverkehrsgesetz: Grundstückserwerb durch Gesellschaften
Wann eine Gesellschaft im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz einem Einzellandwirt gleichgestellt werden kann, hat der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofs in einem Beschluss vom 25.11.2016 (Az: BLw 4/15) näher erläutert. Ein Landwirt aus Bayern hatte Grundbesitz in Thüringen gekauft, wofür er die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrssetz benötigte. Den ersten Einwand der Genehmigungsbehörde, aus einer Entfernung von 120
-
Bezeichnung „Superior“ auf Weinetikett zulässig?
Die Bezeichnung „Superior“ darf auf dem in deutscher Sprache beschrifteten Etiketts eines Weines verwendet werden, so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Beschlüssen vom 10.09.2015, Az: 8 A 10345/15. OVG und 8 A 10799/15. OVG. Das OVG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht nicht vorliege. Die Bezeichnung „Superior“
-
Haftung für Heimkosten der Eltern trotz Ausschlagung der Erbschaft?
Auch die Ausschlagung einer Erbschaft ändert nichts an der Haftung eines Kindes, wenn dieses gegenüber dem Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben hat, so das Oberlandesgericht Oldenburg im Beschluss vom 21.12.2016, Az: 4 U 36/16. Ein Pflegeheim hatte mit Erfolg gegen die Tochter einer verstorbenen Heimbewohnerin geklagt. Die Tochter hatte beim Einzug Ihrer Mutter ins Heim eine
-
Neue Pflegestufen – Hat Ihre Pflegeverpflichtung noch Gültigkeit?
In Übergabeverträgen, insbesondere bei der Hofübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, wird häufig eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen, die den Umfang einer zukünftigen Pflegeverpflichtung regelt. Viele Notarurkunden nehmen dabei auf die Pflegestufen nach § 15 SGB VI Bezug. Was wird mit den Vertrags- und Pflegeverpflichtungen in Altverträgen nach Inkrafttreten der Änderung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PFG
-
„Heidekrone“ keine den Verbraucher irreführende Produktbezeichnung
Die Bezeichnung eines aus dem Nektar der Heideblüte bestehenden, deutschlandweit vertriebenen Honigs als „Heidekrone“ verstößt auch dann nicht gegen Art. 7 Abs. 1 lit. a der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), wenn die auf dem vorderseitigen Etikett des Honigglases als Sitz des Herstellerunternehmens (– eine Pflichtangabe gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. h LMIV –) am Rand der
-
Wer „erbt“ die Lebensversicherung?
Wählt ein Versicherungsnehmer eine unklare, interpretationsbedürftige Formulierung, wer nach seinem Tode die Lebensversicherung erhalten soll, muss er mit dem Risiko leben, dass ein Gericht gezwungen ist, seine Erklärungen nach dem Tode auszulegen. Dies kann zu nicht immer vorhersehbaren Ergebnissen für die Beteiligten führen. Klare Formulierungen helfen, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 13.05.2016
-
Sozialhilfeempfänger muss Pflichtteil geltend machen
Sofern ausreichend Geld zur Auszahlung des Pflichtteils zur Verfügung steht, ist es keine besondere Härte, wenn der Sozialhilfeträger vom Pflichtteilsberechtigten erwartet, den Pflichtteil geltend zu machen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall war der
