Schlagwort: Hofeigenschaft
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Höfeordnung: BGH präzisiert Voraussetzungen für den Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs
Ob ein landwirtschaftlicher Betrieb beim Erbfall ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, hat für die Erbfolge größte Bedeutung: Ein Hof im Sinne der Höfeordnung fällt nur einem einzigen Hoferben zu, der den weichenden Erben lediglich die geringe Abfindung nach § 12 der Höfeordnung zahlen muss. Auch wenn im Grundbuch ein Hofvermerk eingetragen ist, gibt…
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Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs
Nicht jeder landwirtschaftliche Betrieb, für den ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, ist tatsächlich noch ein Hof im Sinne der Höfeordnung. Die Hofeigenschaft kann auch „außerhalb des Grundbuchs“ entfallen. Das ist für die Frage von Bedeutung, ob sich die Hofnachfolge im Erbfall nach der Höfeordnung oder aber nach allgemeinem Erbrecht richtet. Das Oberlandesgericht Köln hat…
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Erbvertrag über einen Hof kann auch bei Wegfall der Hofeigenschaft zur Erbfolge führen
Schwierige Fragen stellen sich, wenn letztwillige Verfügungen nicht an aktuelle Verhältnisse angepasst werden. Mit einer solchen Situation musste sich das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung vom 10.04.2012 (Az.: I-15 W 77/11) befassen. Die Eheleute hatten 1963 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie ausschließlich Regelungen über die Hoferbfolge trafen. Sie hatten festgelegt, dass nach…
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Kein Hoffolgezeugnis erforderlich, sofern Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs eindeutig gegeben
War vor dem Erbfall die Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs bereits entfallen, kann ein Hoffolgezeugnis nicht mehr erteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Celle mit Beschuss vom 15.04.2011, Az.: 7 W 23/11. Sofern der Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs keinem vernünftigen Zweifel unterliege,
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Kein Wegfall der Hofeigenschaft bei defizitären Betrieben
Auch wenn für einen landwirtschaftlichen Betrieb noch der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, kann die Hofeigenschaft entfallen, wenn eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorliegt.
