Schlagwort: Landwirtschaftliche Alterskasse
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Landwirtschaftliche Alterskasse: Befreiungsmöglichkeit bis zum 31.03.2014
Im November letzten Jahres hat die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine neue einheitliche Mindestgröße für die Beitrags- und Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) und der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) beschlossen. Ab dem 01.01.2014 beträgt die bundeseinheitliche Mindestgröße für landwirtschaftliche Nutzflächen 8 ha, für Forstflächen 75 ha und für den…
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Bundesregierung: Sicherheit für Höfe durch eine neue landwirtschaftliche Sozialversicherung
Die Vorsorge für Landwirte soll grundlegend neu organisiert werden. Hierfür soll der neue Bundesträger „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ geschaffen werden, der für alle betroffenen Berufsgruppen zuständig sein soll. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Seit langem scheiden immer mehr Mitglieder aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) aus.
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Altersrente (LAK): Hofabgabe auch weiterhin erforderlich
Eine vollständige und ersatzlose Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Rentenvoraussetzung in der Alterssicherung kommt für die Bundesregierung auch weiterhin nicht in Betracht.
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Photovoltaikanlage: Auswirkungen auf landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) und landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Viele landwirtschaftliche Betriebe verschaffen sich die Möglichkeit, mit der Installation einer Photovoltaikanlage zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Einnahme von der Photovoltaikanlage sind steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese zusätzlichen Einkünfte haben unter Umständen Auswirkungen auf die Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).
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Landwirtschaftliche Alterskasse LAK – an Befreiungsantrag denken!
Landwirte und ihre Ehegatten sind bei Landwirtschaftlichen Alterskassen versicherungspflichtig, sofern der Betrieb eine Mindestgröße von 6 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder 50 Hektar volkswirtschaftliche Nutzfläche hat. Eine Befreiungsmöglichkeit besteht bei außerlandwirtschaftlichen Einkommen von jährlich
