Schlagwort: Wildschaden
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Zwang zum Abschuss von Rotwild
Die Jagdbehörde durfte einen Jagdpächter zum Abschuss von Rotwild in seinem Jagdbezirk verpflichten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einem Urteil vom 11. Februar 2015 (Az: 8 A 10875/14.OVG). Der Kläger ist Jagdpächter eines rund 650 ha großen Jagdbezirks. Nachdem das Forstamt festgestellt hatte, dass in diesem Jagdbezirk die Erreichung des waldbaulichen Betriebszieles infolge von…
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Wildschaden: Schadenersatzanspruch kann entfallen, wenn der Landwirt die Schaffung von Bejagungsschneisen ablehnt
Die Vorschriften des Bundesjagdgesetzes verpflichten den Jagdpächter, einem Landwirt den Wildschaden zu ersetzen. Dazu hat das Landgericht Hildesheim in einem Urteil vom 04.07.2014 (Az: 7 S 62/14) klargestellt, dass der Anspruch des Landwirts auf Schadenersatz wegen Wildschadens entfällt, wenn er die Schaffung von Bejagungsschneisen abgelehnt hat, obwohl ihm der Jagdausübungsberechtigte eine angemessene Ertragsausfallentschädigung angeboten hat.…
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Wildschaden: Zweiwöchige Klagefrist gegen den Vorbescheid und Gerichskostenanforderung unbedingt beachten!
Wie wichtig es für einen Landwirt ist, bei einem Wildschaden die zweiwöchige Klagefrist gegen den Vorbescheid der Gemeinde strikt zu beachten und die Gerichtskosten sofort einzuzahlen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof vom 06.06.2013 (Az: III ZR 360/12), das letztlich zu einer Verschärfung der Rechtslage führt. Nach den Regelungen im Bundesjagdgesetz muss der Jagdpächter Schadensersatz leisten, wenn…
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Kein Ersatz für Wildverbiss an Spargel
Für Wildschaden hat der Jagdpächter nach § 29 des Bundesjagdgesetzes Schadenersatz zu leisten. Dazu gehört auch der Schaden an Feldgewächs durch Schalenwild und Wildkaninchen. Bei Freilandpflanzungen von Gartengewächs besteht die Besonderheit, dass ein Ersatz des Wildschadens ausgeschlossen ist, wenn der betroffene Landwirt nicht für die erforderlichen Schutzvorkehrungen gesorgt hat, die normalerweise zur Abwendung des Schadens ausreichen (§ 32 Abs.…
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Wildschaden: Auch neue, nach einer ersten Meldung entstandene Wildschäden müssen in der Wochenfrist gemeldet werden
Auch neue, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretende Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen müssen in der gesetzlichen Wochenfrist des § 34 BJagdG gemeldet werden (Nachmeldung). Das hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 05.05.2011 (Az.: III ZR 91/10) nochmals klargestellt. Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen erlischt, wenn er nicht…
