Jahr: 2010
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Flurbereinigung – Hände weg von meinem Land!
Flurbereinigungsverfahren sind langwierig und kompliziert. Sie können für den Landwirt vorteilhaft sein, wenn zersplitterter Grundbesitz zu besser nutzbaren Flächen zusammengefasst wird. Oft aber erscheinen die neu zugeteilten Flächen qualitativ geringwertiger als die eingebrachten Flächen, weisen die neuen Grundstücke Bewirtschaftungserschwernisse auf, die die Altflächen nicht hatten, oder sie sind von Zuschnitt und Lage schwerer zu erreichen.
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Landpachtvertrag – für fristlose Kündigung nur drei Monate Zeit
Ein Landpachtvertrag kann nach §§ 594e Abs. 2 BGB außerordentlich gekündigt werden, wenn der Pächter mit der Zahlung des Pachtzinses mehr als 3 Monate im Rückstand ist. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23.04.2010 (LwZR 20/09) entschieden, dass eine solche außerordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von 3 Monaten ausgesprochen werden muss.
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Haftung des Pächters für Kontaminierungen
Welchen hohen Haftungsrisiken ein Pächter ausgesetzt sein kann, zeigt sehr anschaulich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.05.2010 (AZ: V ZR 244/09): Der Pächter einer etwa 7.000 m² großen Landwirtschaftsfläche hatte das Angebot eines Unternehmens angenommen, dort kostenlos Bio-Dünger aufzubringen. Der vermeintliche Bio-Dünger war in Wahrheit mit Industrieabfällen verseucht.
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Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung und Nachabfindung nach der Höfeordnung
Die am 01.01.2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform hat Auswirkungen auf die Verjährung von höferechtlichen Abfindungsansprüchen der weichenden Erben. Die Höfeordnung enthält keine Regelung für die Verjährung von Abfindungsansprüchen im Sinne von § 12 HöfeO. Bis zum 31.12.2009 galt deshalb nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Seit dem 01.01.2010 beträgt
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Erbrechtsreform – Auswirkungen für landwirtschaftliche Betriebe
Wichtige Vorschriften des Erbrechts haben sich am 01.01.2010 geändert. Im Rahmen der Erbrechtsreform hat der Gesetzgeber die Rechte der Erben gegenüber den Pflichtteilsberechtigten gestärkt. Auch kann ein Erbe, der die Pflichtteilsberechtigten auszahlen muss, viel leichter eine Stundung beanspruchen als nach altem Recht. Außerdem werden im Rahmen der Erbauseinandersetzung Pflegeleistungen
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Windräder und Nachabfindung
Für das Landschaftsbild sind Windkraftanlagen nicht unbedingt eine Bereicherung, für weichende Erben neuerdings schon. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2009 kann die Errichtung von Windkraftanlagen zu höferechtlichen Nachabfindungsansprüchen der weichenden Erben führen.
