Kategorie: Höferecht
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Wenn die Enttäuschung überwiegt
Bei Hofübergabe und Hoferbfall gilt der Grundsatz: Es kann nur einen Nachfolger geben. Zum Ausgleich erhalten die weichenden Erben einen Abfindungsanspruch und für den Fall, dass der Nachfolger Hof oder Flächen veräußert oder auf Hofgrundbesitz landwirtschaftsfremde Einnahmen erzielt, einen Nachabfindungsanspruch gem. § 13 HöfeO. Grundsätzlich bemisst sich der Anspruch auf Hofabfindung nach der gesetzlichen Erbquote…
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Mietobjekte und PV-Anlagen beim Übergabevertrag
Befinden sich auf Hofgrundbesitz, der übertragen wird, auch Mietobjekte, gehen diese als wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens zwangsläufig auf den Hofnachfolger über. Für PV-Anlagen, die sich auf Dächern von Wirtschaftsgebäuden und Hallen befinden und im Eigentum des Hofeigentümers stehen, gilt nichts anderes, denn das Zugehör und die Scheinbestandteile werden üblicherweise an den Nachfolger übertragen. …
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Muss der Hoferbe eine landwirtschaftliche Ausbildung haben?
Wer einen Hof im Sinne der Höfeordnung durch einen Übergabevertrag oder im Erbfall erhalten soll, muss wirtschaftsfähig sein. Darunter versteht das Gesetz die Fähigkeit des ausgewählten Nachfolgers, den Betrieb nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten selbständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften (§ 6 Abs. 7 HöfeO). Sicherlich lässt sich allgemein sagen, dass derjenige, der eine landwirtschaftliche Ausbildung…
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Hofübergabe auch an Familienfremde?
Die Höfeordnung ist darauf ausgerichtet, dass der Hofnachfolger ein Abkömmling, der Ehepartner oder ein Verwandter des Hofeigentümers ist. Hat der Hofeigentümer keine Verwandte, die für die Hofnachfolge geeignet sind, oder möchte ihnen der Hofeigentümer den Hof aus anderen Gründen nicht zukommen lassen, kann sich die Frage stellen, ob er den Hof durch einen Übergabevertrag oder…
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Wann ist ein Hof ein Hof?
Die Änderung der Höfeordnung zum 01.01.2025, die wegen des Wegfalls der Einheitswerte notwendig geworden ist, hat die Grenzen der Hofeigenschaft neu abgesteckt. Eine landwirtschaftliche Besitzung mit einer geeigneten Hofstelle ist Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn ihr Grundsteuerwert einen Betrag von mindestens 54.000,00 € hat. Liegt der Grundsteuerwert unter 27.000,00 €, kann die Besitzung nicht…
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Wegfall der Hofeigenschaft bei einem Ehegattenhof
Seit vielen Jahren ist anerkannt, dass ein Hof im Sinne der Höfeordnung auch dann die Hofeigenschaft verlieren kann, wenn für ihn noch ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist. Der „Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs“ ist deshalb von Bedeutung, weil sich die Nachfolge dann nach allgemeinem Erbrecht und nicht nach den Nachfolgeregelungen der Höfeordnung richtet.…
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Wegfall der Hofeigenschaft
Schon lange ist anerkannt, dass ein Hof im Sinne der Höfeordnung auch dann die Hofeigenschaft verlieren kann, wenn zwar noch der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, von der Besitzung jedoch keine Landwirtschaft mehr betrieben wird. Man spricht dann von dem Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs. Entscheidend ist, ob es dem Willen des Hofeigentümers entspricht,…
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Nachlasspflegschaft auch bei ungeklärter Hoferbfolge
Nicht immer kann nach dem Ableben eines Hofeigentümers beurteiltet werden, wer der gesetzliche oder testamentarisch bestimmte Hoferbe werden soll. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Hofeigentümer kein Testament hinterlassen hatte, mehrere Hoferben in Betracht kommen und diese erbittert streiten, wer nach den gesetzlichen Regelungen der Hofnachfolger geworden ist. Die Leidtragenden sind oftmals…
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Wirtschaftsfähigkeit auch ohne landwirtschaftliche Ausbildung
Nur wer wirtschaftsfähig ist, kann auch Hoferbe werden. Diese Anforderung darf nicht zu dem Missverständnis führen, dass ein Hoferbe auch eine landwirtschaftliche Betriebsausbildung haben muss. Dies unterstreicht das OLG Celle in einem Beschluss vom 22.07.2024 – 7 W 6/24. In dem Verfahren ging es um die Wirtschaftsfähigkeit einer Tochter, die seit fast 40 Jahren durchgehend…
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Nachabfindung – Nicht immer ein Fall für das Landwirtschaftsgericht
Es ist schon richtig, dass Rechtsstreitigkeiten über Nachabfindungsansprüche, die sich aus der nordwestdeutschen Höfeordnung ergeben, vor den Landwirtschaftsgerichten geltend gemacht werden müssen. Bei der Geltendmachung von Nachabfindungsansprüchen nach der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung gilt diese Regelung aber nicht. Die Ansprüche nach § 26 HO-RhPf hat der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz nicht den Landwirtschaftsgerichten zugeordnet. Solche Ansprüche sind, wie…
