Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Höfeordnung vorgelegt. Die Anpassung ist erforderlich geworden, weil nach dem 31.12.2024 keine neuen Einheitswerte mehr festgestellt werden. Diese waren aber bislang dafür ausschlaggebend, ob eine landwirtschaftliche Besitzung die Hofeigenschaft hat. Vor allem richtete sich die Hofabfindung der weichenden Erben nach dem Hofeswert, der anhand des Einheitswerts ermittelt wurde.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung entscheidet ab dem 01.01.2025 der Grundsteuerwert darüber, ob ein Hof vorliegt und welche Abfindung die weichenden Erben erhalten. Die Grenze für die Hofeigenschaft eines Ist-Hofes liegt dann bei 54.000,00 €, die Grenze für einen Kann-Hof bei 27.000,00 €. Der Hofeswert, aus dem die Abfindung der weichenden Erben ermittelt wird, soll künftig das 0,6-fache des Grundsteuerwertes sein.
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