Berechnung der Nachabfindung bei einem Grundstücksverkauf

Berechnung der Nachabfindung bei einem Grundstücksverkauf

In einem Beschluss vom 20.04.2023 – 10 U 78/22 hat das OLG Hamm nochmals die Grundsätze zur Berechnung der Nachabfindung zusammengestellt, wenn der Hoferbe ein geerbtes landwirtschaftliches Grundstück veräußert.

In Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung hält das OLG Hamm fest, dass Ausgangspunkt für die Berechnung der Nachabfindung der Verkaufserlös für den Hofgrundbesitz ist. Der Erlös ist um die Veräußerungskosten zu kürzen. Das sind insbesondere die Kosten für die Löschung von Grundpfandrechten und die Notarkosten. Was jetzt verbleibt, ist um die Steuerlast für den Verkaufserlös zu reduzieren. Entsprechendes gilt für Verbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Hoferbfalls bestanden. Abzuziehen von dem Nettoverkaufserlös sind auch die aus dem Vermögen des Erblassers stammenden Abfindungen, die bereits an den weichenden Erben gezahlt worden sind. Die Beträge sind anhand des Verbraucherpreisindexes auf den Zeitpunkt der Veräußerung hochzurechnen. Auf den verbleibenden Betrag ist die Erb- oder Pflichtteilsquote der weichenden Erben anzuwenden.

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