Nachlasspflegschaft auch bei ungeklärter Hoferbfolge

Nachlasspflegschaft auch bei ungeklärter Hoferbfolge

Nicht immer kann nach dem Ableben eines Hofeigentümers beurteiltet werden, wer der gesetzliche oder testamentarisch bestimmte Hoferbe werden soll. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Hofeigentümer kein Testament hinterlassen hatte, mehrere Hoferben in Betracht kommen und diese erbittert streiten, wer nach den gesetzlichen Regelungen der Hofnachfolger geworden ist.

Die Leidtragenden sind oftmals die Tiere, wenn sich niemand für sie verantwortlich fühlt oder wenn demjenigen, der sich um das Vieh kümmern will, die Nachfolge von seinen Verwandten streitig gemacht wird.

In einem Beschluss vom 14.01.2025 stellt das Oberlandesgericht Hamm klar, dass in einer solchen Situation die Nachlasspflegschaft angeordnet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2025 – 10 W 138/24).

Melden Sie sich gerne, wenn Sie hierzu oder anderen höferechtlichen Themen Fragen haben.


Sie möchten regelmäßig über neue Meldungen informiert werden?

Abonnieren Sie den Blog und erhalten Sie eine E-Mail, sobald es Neuigkeiten auf unserem News-Blog gibt.