Wann ist ein Hof ein Hof?

Wann ist ein Hof ein Hof?

Die Änderung der Höfeordnung zum 01.01.2025, die wegen des Wegfalls der Einheitswerte notwendig geworden ist, hat die Grenzen der Hofeigenschaft neu abgesteckt. Eine landwirtschaftliche Besitzung mit einer geeigneten Hofstelle ist Hof im Sinne der Höfeordnung, wenn ihr Grundsteuerwert einen Betrag von mindestens 54.000,00 € hat. Liegt der Grundsteuerwert unter 27.000,00 €, kann die Besitzung nicht mehr Hof im Sinne der Höfeordnung sein. Bei einem Hofeswert von weniger als 54.000,00 €, aber mindestens 27.000,00 € kann der Eigentümer entscheiden, ob er die Besitzung der Höfeordnung unterstellen will. 

Die Umstellung der Wertgrenzen bei dem Wirtschaftswert von dem Einheitswert auf den Grundsteuerwert kann dazu führen, dass Betriebe, die bislang nicht die Hofeigenschaft hatten, kraft Gesetzes zum Hof geworden sind. Umgekehrt können Besitzungen, die bis zum 31.12.2024 aufgrund des Wirtschaftswertes noch ein Hof waren, nun die Hofeigenschaft verlieren. Eine Übergangsregelung wird am 31.12.2026 enden. 

Die Landwirtschaftsgerichte haben die Gesetzesänderung zum Anlass genommen, Eigentümer landwirtschaftlicher Besitzungen, bei denen sich die Hofeigenschaft ändern könnte, auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen und eine Überprüfung der Situation anzuregen. Die Schreiben der Landwirtschaftsgerichte sollten ernst genommen und die gebotenen Konsequenzen gezogen werden. Dies vermeidet unangenehme Überraschungen, wenn sich im Erbfall herausstellt, dass eine Besitzung kein Hof mehr ist oder wenn die Besitzung zwischenzeitlich unbemerkt die Hofeigenschaft erlangt hat.

Gerne berate ich Sie zu diesen Themen.


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