Die Höfeordnung ist darauf ausgerichtet, dass der Hofnachfolger ein Abkömmling, der Ehepartner oder ein Verwandter des Hofeigentümers ist. Hat der Hofeigentümer keine Verwandte, die für die Hofnachfolge geeignet sind, oder möchte ihnen der Hofeigentümer den Hof aus anderen Gründen nicht zukommen lassen, kann sich die Frage stellen, ob er den Hof durch einen Übergabevertrag oder eine Hoferbenbestimmung auch einem Dritten übertragen oder vererben kann. Die Antwort ist ein klares „Ja“. Die Höfeordnung macht keine Vorgaben, dass der Nachfolger ein Verwandter sein muss. Die einzige Vorgabe der Höfeordnung ist die, dass der gewünschte Nachfolger, sei es im Rahmen eines Übergabevertrages, sei es im Wege der Hoferbfolge, wirtschaftsfähig ist. Ist auch diese Voraussetzung nicht gegeben, gibt es andere Wege, dem ausgewählten Nachfolger den Betrieb zukommen zu lassen.
Hofübergabe auch an Familienfremde?

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