Autor: Christiane Graß
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Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil II
Im I. Teil der kleinen Folge über die Höfeordnung ging es darum, wann eine landwirtschaftliche Besitzung der Höfeordnung unterliegt und wie sie sich vererbt. Wesentlich ist dabei, dass nur eine einzelne natürliche Person Hoferbe werden kann und dass die übrigen Miterben kein Eigentum an dem Hof erlangen. Normalerweise gilt bei einem Erbfall, dass jeder der
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Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil I
Höferecht ist überwiegend Sondererbrecht. Es gilt aber nicht für jeden Betriebsinhaber und auch nicht überall. Die Nordwestdeutsche Höfeordnung gilt nur für Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Hamburg ihre Hofstelle haben. Erhebliche Bedeutung haben ferner die Höfeordnung für Rheinland-Pfalz und neuerdings auch die Höfeordnung für Brandenburg. Hier soll allerdings nur die Nordwestdeutsche Höfeordnung näher
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Ganzjährige Anbindehaltung von Mastbullen verstößt gegen Tierschutzrecht
Eine ganzjährige Anbindehaltung von Mastbullen verstößt gegen die tierschutzrechtlichen Anforderungen des § 2 Nr. 1 TierSchG, wonach derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Zur Konkretisierung dieser Vorschrift kann auf die Empfehlungen der Tierschutzleitlinie für Mastrinderhaltung zurückgegriffen
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Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung bei spekulativem Höchstgebot
Eine Grundstücksverkehrsgenehmigung ist nach § 9 Abs.1 Nr. 3 des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) zu versagen, wenn das von den Grundstückserwerbern in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahren abgegebene Höchstgebot nicht den Marktpreis widergespiegelt hat, sondern spekulativ überhöht gewesen ist. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 16.01.2019, Az.: 2 Ww 12/10. Die Bodenverwertungs- und
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Flächen eines Maislabyrinths sind beihilfefähig
Der Beihilfefähigkeit einer Fläche, auf der Mais angebaut wird, steht es nicht entgegen, wenn diese als Maislabyrinth genutzt wird. Voraussetzung ist lediglich, dass der Maisanbau durch die Benutzung des Labyrinths nicht stark eingeschränkt ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 04.07.2019, Az.: 3 C 11.17. Ein Landwirt hatte die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für
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Unzulässige Beschränkungen im Rahmen eines Dienstbarkeitsweges
Besteht ein im Grundbuch eingetragener Dienstbarkeitsweg, so muss der Nutzungsberechtigte etwaige Beeinträchtigungen wie Zäune oder Tore seitens der Nutzungsverpflichteten nicht dulden, sofern diese an den Auflagen kein berechtigtes Interesse haben. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 18.04.2019, Az.: 1 U 207/18. Zwischen der 96-jährigen Eigentümerin eines Grundstücks und ihren Nachbarn, die jeweils
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Prüfung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit einer Gülleanlage durch einen Sachverständigen
Betreiber von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 m³ haben diese durch einen Sachverständigen auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen, wenn der Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel vorliegt, so das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 24.07.2019, Az.: 2 M 47/19. Die Pächterin eines Stallbereichs,
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Auslobung von Rohwurst als „glutenfrei“ ist irreführend und daher unzulässig
Die Auslobung von Rohwursterzeugnissen als „glutenfrei“ stellt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten i.S.d. Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) dar, da dem Verbraucher damit suggeriert wird, dass diese Rohwürste im Gegensatz zu denen der Konkurrenz über spezielle, gesündere Eigenschaften verfügen. Rohwürste sind jedoch grundsätzlich glutenfrei, sodass es dieses besonderen Hinweises nicht bedarf.
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Bewerbung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ zulässig
Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Käse-Alternative“ ist zulässig, da das Produkt damit lediglich in die Beziehung zum Milchprodukt Käse gesetzt wird, ohne es als solchen zu bezeichnen. Durch den Wortzusatz „Alternative“ wird eine Irreführung des Verbrauchers verhindert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 06.08.2019, Az.: 13 U 35/19. Ein Abmahnverein, zu
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Teileinstellung und teilweise Umstellung einer Unternehmensflurbereinigung auf eine vereinfachte Flurbereinigung ist rechtmäßig
Wird in einem Unternehmensflurbereinigungsverfahren das dem Unternehmen zugrunde liegende Planfeststellungsverfahren eingestellt und ist das Flurbereinigungsverfahren nur für einen Teil des Flurbereinigungsgebiets erforderlich, kann das Unternehmensflurbereinigungsverfahren teilweise eingestellt und teilweise auf ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren umgestellt werden, sofern die Beteiligten hieran interessiert sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 26.02.2019, Az.: 15 KF 45/17.
