Kategorie: Agrarrecht
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Zuweisungsverfahren nur bei nennenswerten Erträgen
Verstirbt der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes, der kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist und hatte der Erblasser kein Testament errichtet, kommt die Zuweisung des Betriebs durch das Landwirtschaftsgericht an einen der Miterben in Betracht. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Miterbe, der den Betrieb erhalten möchte, diesen auch tatsächlich führen kann und dass es
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Wegfall der Hofeigenschaft bei einem Ehegattenhof
Seit vielen Jahren ist anerkannt, dass ein Hof im Sinne der Höfeordnung auch dann die Hofeigenschaft verlieren kann, wenn für ihn noch ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist. Der „Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs“ ist deshalb von Bedeutung, weil sich die Nachfolge dann nach allgemeinem Erbrecht und nicht nach den Nachfolgeregelungen der Höfeordnung richtet.
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Wegfall der Hofeigenschaft
Schon lange ist anerkannt, dass ein Hof im Sinne der Höfeordnung auch dann die Hofeigenschaft verlieren kann, wenn zwar noch der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, von der Besitzung jedoch keine Landwirtschaft mehr betrieben wird. Man spricht dann von dem Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs. Entscheidend ist, ob es dem Willen des Hofeigentümers entspricht,
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Nachlasspflegschaft auch bei ungeklärter Hoferbfolge
Nicht immer kann nach dem Ableben eines Hofeigentümers beurteiltet werden, wer der gesetzliche oder testamentarisch bestimmte Hoferbe werden soll. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Hofeigentümer kein Testament hinterlassen hatte, mehrere Hoferben in Betracht kommen und diese erbittert streiten, wer nach den gesetzlichen Regelungen der Hofnachfolger geworden ist. Die Leidtragenden sind oftmals
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Kann Pilzzucht Landwirtschaft sein?
Diese Frage stellt sich nicht alle Tage. Sie stellt sich beispielsweise dann, wenn geklärt werden muss, ob ein Pachtvertrag über Räume oder Höhlen, die zum Zwecke der Pilzzucht genutzt werden sollen, als Landpachtvertrag oder als gewöhnlicher Pachtvertrag über Räume einzuordnen ist. Generell kann gesagt werden, dass die Qualifizierung eines Pachtvertrages als Landpachtvertrag für den Pächter
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Landpacht: Vergisst die Schriftform nicht!
Verpächter und Pächter haben oft den berechtigten Wunsch nach einer langjährigen Laufzeit eines Pachtvertrages. Das zwingt zur strikten Einhaltung des Schriftformgebots in § 585a BGB. Wird es nicht beachtet, gilt ein Landpachtvertrag, der für eine längere Zeit als zwei Jahre geschlossen ist, als für unbestimmte Zeit eingegangen. Dies hat dann nach § 594 BGB zur
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Landwirte in GbR – Auf ins Register!
Mittlerweile gehört es zum Alltag, dass sich Landwirte in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, um landwirtschaftlichen Grundbesitz zu erwerben und zu bewirtschaften. Auch ist es keine Seltenheit, dass der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin zusammen mit dem Ehepartner in Gesellschaft bürgerlichen Rechts landwirtschaftlichen oder sonstigen Grundbesitz erwirbt. Eine am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung zwingt allerdings
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Dienstbarkeit „keine kirchenunwürdige Nutzung“
Nicht selten wird im Rahmen von Grundstückskauf- oder Grundstücksnutzugsverträgen mittels einer Dienstbarkeit ein bestimmtes Tun, Handeln oder Dulden für eine bestimmte Grundstücksnutzung vertraglich vereinbart. Ein beim Oberlandesgericht Nürnberg anhängige Fall zeigt, ist dies manchmal gar nicht so einfach: Ein Kirchengrundstück wird veräußert. Mit der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit will die Verkäuferin sicherstellen, dass der
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Mediation in der Landwirtschaft – Wenn der Hof zum Konfliktpunkt wird
Konflikte auf dem Land – ob bei der Hofübergabe, in der Familie oder mit Nachbarn – sind keine Seltenheit. Doch nicht jeder Streit muss vor Gericht enden und nicht jeder Konflikt muss überhaupt zu einem Streit werden. In Episode 17 des RechtsAcker Podcast spreche ich gemeinsam mit Friederike Heise über den Wert und die Möglichkeiten
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Webinar „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ – Anmeldung noch wenige Tage möglich
In wenigen Tagen ist es so weit: Im Rahmen der Wochenblatt Webinare werde ich am 23.10.2025 einen Vortrag zum Thema „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ halten. Ich freue mich, Ihnen in diesem Webinar Rede und Antwort zu stehen und so dazu beizutragen, die Übergabe für alle interessengerecht zu ermöglichen. Wenn Sie dabei sein wollen,
