Kategorie: Agrarrecht
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Grundstückverkehrsgesetz: Strenge Anforderungen an den Grundstückserwerb durch eine Besitzgesellschaft
Das ergibt sich aus einem Beschluss des BGH vom 25.04.2014 (Az.: BLw 7/13): Für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ist meistens eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz erforderlich. Die Genehmigung darf versagt werden, wenn die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bo-dens bedeutet. Eine solche ungesunde Bodenverteilung liegt in der Regel vor, wenn
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Eiswein nur bei hartem Frost
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil vom 07.05.2014 (Az: 8 A 10489/13.OVG). Die klagende Weinkellerei beantragte für zwei Weine des Jahrgangs 2011 die Zuerkennung des Prädikats Eiswein. Die zuständige Landwirtschaftskammer ließ die eingereichten Proben schon nicht zur sensorischen Prüfung zu. Sie berief sich dabei auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes, wonach angesichts
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Höfeordnung: Grundstücksvermächtnisse sind nicht nichtig, wenn der Hof im Zeitpunkt des Erbfalls kein lebensfähiger landwirtschaftlicher Betrieb mehr ist
Der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO unterliegt zahlreichen erbrechtlichen Beschränkungen. Dazu gehört auch, dass Grundstücksvermächtnisse, die sich auf Hofgrundstücke beziehen, der Genehmigung des Landwirtschaftsgerichts bedürfen. Dazu hat der Bundesgerichtshof in einem soeben veröffentlichten Beschluss vom 25.04.2014 (Az.: BLw 6/13) näher konkretisiert, wann ein solches Grundstücksvermächtnis
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Grundstückskauf: Besonders grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert
Stellt ein Käufer fest, dass ihn der Verkäufer einer Immobilie „über den Tisch gezogen hat“, lässt sich der Kauf rückgängig machen, wenn der Verkäufer Mängel verheimlichte oder gar den Käufer täuschte. Gibt es dafür keine Anhaltspunkte, wird es für den Käufer schwer. Hoffnung gibt ihm der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 24.01.2014 (Az.: V
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Langfristige Pachtverträge doch vorzeitig kündbar?
Erneut musste sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage befassen, ob ein langfristiger Landpachtvertrag dem Schriftformerfordernis genügt. Für Pächter und Verpächter ist das von großer Bedeutung, da ein langfristiger Landpachtvertrag, bei dem nicht alle Anforderungen an die Schriftform eingehalten sind, jederzeit unter Einhaltung der in § 594 a Abs. 1 BGB vorgesehenen Frist von zwei Jahren
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Schriftformerfordernis beim Landpachtvertrag
Bedarf ein Landpachtvertrag der Schriftform, muss die Vertragsurkunde den Pachtgegenstand so genau bezeichnen, dass auch für einen Dritten klar erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 13.03.2014 (AZ: 10 U 92/13) entschieden. Werden diese Anforderungen nicht beachtet, kann dies erhebliche Konsequenzen für die Kündbarkeit des Landpachtvertrages
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Grundstücksübertragung als Ausgleich für Verzicht auf Nachabfindungsanspruch gem. § 13 HöfeO unterliegt der Grunderwerbsteuer
Als die Eltern den Hof auf den Sohn übertrugen, einigten sie sich mit der Tochter über die Höhe der Hofabfindung. Später wollte der Sohn Grundbesitz verkaufen, der zwischenzeitlich Bauland geworden war. Noch vor der Veräußerung einigte er sich mit der Schwester, dass sie ein Grundstück erhält und im Gegenzug auf Nachabfindungsansprüche gem. § 13 HöfeO
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Gilt der Kaufvertrag noch oder nicht?
Der Landwirt kaufte bei einem Landmaschinenhändler einen Traktor der Marke Fendt zu einem Kaufpreis von etwa 16.000 € . Die Parteien waren unterschiedlicher Auffassung, ob Vorkasse vor Anlieferung des Traktors vereinbart wurde. Als klar war, dass der Landwirt keine Vorkasse leistete, stornierte der Händler den Vertrag insgesamt und verkaufte den Traktor an einen anderen Kunden. Der Landwirt war der
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Keine Haftung für die Folgen einer Panik von Pferden nach einer Inbetriebnahme einer Feldberegnungsanlage
Der beklagte Landwirt hatte auf einem Feld eine mobile Bewässerungsanlage installiert. Aufgrund der bei der Inbetriebnahme entstehenden optischen und akustischen Reizen (langgezogener, sich verändernder hochfliegender Wasserstrahl, einmaliges Knallgeräusch, aufklatschendes Wasser, rhythmisches Klackern der Düse) geriet eine auf der angrenzenden Wiese weidende Stute in Panik und verunglückte tödlich. Die Eigentümerin machte den Landwirt verantwortlich
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Kein Anspruch auf Grundstückswiederherstellung nach Kiesabbau
Der Eigentümer eines Grundstückes hat keinen Anspruch auf Einschreiten der Behörde zur Durchsetzung von Rekultivierungsmaßnahmen auf seinem Grundstück gegenüber dem Inhaber einer wasserrechtlichen Kiesabbauerlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 17. März 2014 (Az: 6 K 1226/13.TR) entschieden und damit die Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Der Voreigentümer verschiedener Grundstücke hatte Anfang des Jahres 2000
