Kategorie: Agrarrecht
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Vergesst die alte Höfeordnung nicht!
Es gibt Erbfälle, in denen noch heute alte Fassung der Höfeordnung aus dem Jahr 1947, die 1976 durch die aktuelle Fassung abgelöst wurde, eine große Rolle spielt. Letztlich geht es darum, wer von mehreren in Betracht kommenden Erben den Hof erhält. Mit einem solchen Fall, bei dem auch viele andere schwierige Rechtsfragen zu klären waren,
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Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf eines Erbteils kann genehmigungsbedürftiges Umgehungsgeschäft sein
Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 23.11.2012 (Az.: BLw 13/11). Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist nach § 2 Abs. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) genehmigungsbedürftig. Dadurch soll eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens verhindert und die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Siedlungsbehörde geschaffen werden. Letzeres wünschen die Beteiligten normalerweise nicht. In dem Fall, über
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Kuhrettung – Arbeitsunfall oder Gefälligkeit?
Die Kuh eines Nebenerwerbslandwirts hatte sich im Stall in einer Kette verhakt und drohte zu ersticken. Der vom Landwirt hinzugerufene Bruder griff beherzt ein und befreite das Tier. Dabei wurde er aber von diesem bei seinem Rettungsversuch getreten und brach sich den Unterschenkel. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Bruder habe nicht
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Auch bei Prämien 2012: Klage gegen Modulationkürzungen erforderlich!
Landwirte, die Modulationskürzungen der EU auch im Jahre 2012 in ihrem Prämienbescheid nicht hinnehmen wollen, müssen gegen die in den nächsten Tagen ergehenden Prämienbescheide für das Jahr 2012 Rechtsmittel einlegen, damit diese Bescheide nicht bestandskräftig werden. Die bereits anhängigen Klage-/Widerspruchsverfahren gegen die Modulation 2011 betreffen nur das jeweilige Auszahlungsjahr und haben keine Auswirkung auf die
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Wann ist ein Hof kein Hof mehr?
Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Hof im Sinne der HöfeO, gelten im Erbfall Sonderregelungen. Er vererbt sich nicht nach den Regeln des BGB, sondern fällt einem einzelnen Erben, dem Hofeserben zu. Die weichenden Erben und die Pflichtteilsberechtigten erhalten eine Abfindung, die sich nicht am Verkehrswert des Hofes, sondern an dem deutlichen geringeren Hofeswert orientiert. Kleinstbetrieb
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Hofübergabevertrag – Sorgfalt bei Veräußerungsverboten
Nur allzu verständlich ist es, dass bei einer lebzeitigen Hofübergabe der Hofeigentümer großen Wert darauf legt, dass der Hofnachfolger den Grundbesitz oder einzelne Grundstücke nicht veräußert oder mit Grundpfandrechten belastet. Deshalb sehen viele Hofübergabeverträge vor, dass der Hofnachfolger die Zustimmung des Alteigentümers einholen muss, wenn er Grundbesitz veräußern oder Grundschulden eintragen lassen will. Verschiedentlich wird
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Versehentlich ein Pferd erschossen – Jäger muss Jagdschein abgeben
Ein Jäger, der versehentlich ein Pferd erschossen hat, muss seinen Jagdschein abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am 01.10.2012 veröffentlichten Beschluss entschieden (Aktenzeichen: 6 L 828/12.KO). Die Richter gaben damit der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach recht, die ihm den Schein nach dem Vorfall im Sommer 2011 vorläufig entzogen hatte. Damals hatte er bei
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Weichende Erben: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetezänderung am 01.01.2010 verjährten die
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Negative Hoferklärung auch bei fehlender öffentlicher Beglaubigung wirksam
Bei einem Hof im Sinne der Höfeordnung kann der Hofeigentümer jederzeit bestimmen, dass der Hof künftig nicht mehr der Höfeordnung unterliegen soll. Der Verlust der Hofeigenschaft tritt nach § 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO ein, wenn der Hofvermerk im Grundbuch gelöscht wird. Das Oberlandesgericht Hamm musste sich mit einem Fall befassen, bei dem die gesetzlichen Vorschriften für die Löschung des
