Kategorie: Höferecht
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Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 1: Windkraftanlagen und Hofabfindung
Einnahmen, die ein Hoferbe aus dem Betrieb von Windkraftanlagen oder der Verpachtung von Flächen an Windkraftanlagenbetreiber erzielt, sind nach dem wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2009 (Az.: BLw 21/08) landwirtschaftsfremde Erträge, die zu Nachabfindungsansprüchen der weichenden Erben führen. Windkraftanlagen spielen aber auch bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall eine große Rolle. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die
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Nachabfindung: Grundbuchamt muss vollständigen Grundbuchauszug erteilen
Veräußert der Hofnachfolger innerhalb von 20 Jahren nach dem Hoferbfall oder einer Hofübergabe den Hof oder Grundstücke, die zum Hof gehören, kommen für die weichenden Erben Nachabfindungsansprüche gem. § 13 HöfeO in Betracht. Auch wenn der Hofnachfolger gesetzlich verpflichtet ist, die Nachabfindungsberechtigten über einen solchen Vorgang zu informieren, geschieht dies häufig nicht. Mühsam müssen sich
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NomosKommentar Nachfolgerecht erschienen – Rechtsanwältin Christiane Graß kommentiert die Höfeordnung
Herausgegeben von Prof. Dr. Kroiß, Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn und Prof. Dr. Dennis Solomon ist soeben in der Nomos Verlagsgesellschaft der Kommentar Nachfolgerecht erschienen. Der Kommentar erläutert auf mehr als 2100 Seiten die maßgeblichen Vorschriften zahlreicher Gesetze und sonstiger Rechtsakte, die mit einem Erbfall zusammenhängen. Die Kommentierung der Höfeordnung stammt aus der Feder von Rechtsanwältin
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60 Jahre Höfeordnung in Rheinland-Pfalz (HO-RhPf)
Vor fast 60 Jahren, genauer gesagt am 07.10.1953, beschloss der rheinland-pfälzische Landtag die Einführung einer Höfeordnung. Sie gilt noch heute und hat in den letzten 60 Jahren nur wenige Änderungen erfahren. Für Rheinland-Pfalz war die Einführung einer Höfeordnung etwas Besonderes. Bislang war Rheinland-Pfalz ein reines Freiteilungsgebiet. Das bedeutet, dass eine landwirtschaftliche Besitzung beim Erbfall zwischen
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Höferecht: Grundstücksveräußerung zur Schuldentilgung kann zur Nachabfindung führen
Verkauft der Hofnachfolger innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall oder der Hofübergabe ein Grundstück, können die weichenden Erben nach § 13 Abs. 1 der Höfeordnung Nachabfindung verlangen. Eine Außnahme gibt es, wenn der Eigentümer innerhalb von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung ein Ersatzgrundstück kauft oder wenn die Veräußerung zur Erhaltung des Hofes erforderlich war. Darauf berief
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Nachabfindung auch bei Irrtum über die Hofeigenschaft
Wer einen Hof im Sinne der Höfeordnung durch einen Übergabevertrag erhält und Hofgrundstücke veräußert oder landwirtschaftsfremd nutzt, muss den weichenden Erben nach § 13 der HöfeO Nachabfindung zahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass tatsächlich ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt. Das OLG Braunschweig hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb
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Berücksichtigung von Hofesschulden und Abfindungszahlungen bei Nachabfindungszahlungen für Windkraftanlagen
Erlöse, die ein Hofnachfolger von Windkraftanlagenbetreibern erhält, sind nachabfindungspflichtig. Bislang war nicht geklärt, ob bei der Berechnung der Nachabfindungsansprüche auch Hofesschulden und Abfindungszahlungen abgezogen werden können.
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Hofabfindung: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetzänderung am 01.01.2010 verjährten die
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Vorsicht bei einem Wohnungsrecht in Hofübergabeverträgen
Viele Hofübergeber wollen auf ihrem alten Grundbesitz bis zum Tode wohnen bleiben. Sie vereinbaren daher mit dem Hofnachfolger ein lebenslanges Wohnungsrecht. Das Wohnungsrecht kann zum Problem werden, wenn eine Pflege auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr durchgeführt werden kann und der Hofübergeber sein gesamtes Vermögen für die Pflege verbraucht hat. Dann droht den Kindern durch
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Höfeordnung muss bleiben!
Seit über 60 Jahren gibt es in Nordwestdeutschland die Höfeordnung. Sie verhindert, dass es im Erbfall zu einer Zerschlagung landwirtschaftlicher Betriebe kommt. Damit dies erreicht wird, geht der Hof geschlossen auf den Hofnachfolger und nicht etwa auf eine Erbengemeinschaft über. Außerdem werden die Abfindungsansprüche der weichenden Erben und die Pflichtteilsansprüche anhand des Hofeswertes, dem Eineinhalbfachen
