Kategorie: Höferecht
-
Ein kostenpflichtiger Notarvertrag kommt nicht durch Schweigen auf das Angebot der Fertigung eines Urkundenentwurfs zur Hofübergabe zustande
Das Schweigen auf den Vorschlag eines Notars, einen Urkundenentwurf zu fertigen, reicht grundsätzlich nicht aus, um eine kostenpflichtige Auftragserteilung annehmen zu können. Das bestätigt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 15.02.2019, Az.: 15 W 409/18. Ein Notar vertrat in den Jahren 2015 bis 2018 anwaltlich den Eigentümer eines Hofgrundstücks in einer familiären Angelegenheiten. Der…
-
Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil II
Im I. Teil der kleinen Folge über die Höfeordnung ging es darum, wann eine landwirtschaftliche Besitzung der Höfeordnung unterliegt und wie sie sich vererbt. Wesentlich ist dabei, dass nur eine einzelne natürliche Person Hoferbe werden kann und dass die übrigen Miterben kein Eigentum an dem Hof erlangen. Normalerweise gilt bei einem Erbfall, dass jeder der…
-
Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil I
Höferecht ist überwiegend Sondererbrecht. Es gilt aber nicht für jeden Betriebsinhaber und auch nicht überall. Die Nordwestdeutsche Höfeordnung gilt nur für Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Hamburg ihre Hofstelle haben. Erhebliche Bedeutung haben ferner die Höfeordnung für Rheinland-Pfalz und neuerdings auch die Höfeordnung für Brandenburg. Hier soll allerdings nur die Nordwestdeutsche Höfeordnung näher…
-
Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 3: Repowering und Nachabfindung
Im ersten Teil ging es darum, wie sich Windkraftanlagen auf Abfindungsansprüche bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall auswirken. In Teil 2 ging es um Windkraftanlagen und Nachabfindungsansprüche sowie um die Anrechnung von Hofesschulden und Abfindungen auf den Nachabfindungsanspruch. Dieser Teil betrifft das Repowering. Von Repowering spricht man, wenn der Hofinhaber alte Anlagen durch neue und…
-
Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 2: Windkraftanlagen und Nachabfindung
Im ersten Teil ist bereits dargestellt, dass weichende Erben bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall bei der Berechnung der Hofabfindung einen Zuschlag für Windkraftanlagen verlangen können. Geklärt ist seit dem Beschluss des BGH vom 24.04.2009 (Az. 21/08), dass der Hofnachfolger den weichenden Erben Nachabfindung gem. § 13 Abs. 4 HöfeO zahlen muss, wenn er auf…
-
Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 1: Windkraftanlagen und Hofabfindung
Einnahmen, die ein Hoferbe aus dem Betrieb von Windkraftanlagen oder der Verpachtung von Flächen an Windkraftanlagenbetreiber erzielt, sind nach dem wegweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.04.2009 (Az.: BLw 21/08) landwirtschaftsfremde Erträge, die zu Nachabfindungsansprüchen der weichenden Erben führen. Windkraftanlagen spielen aber auch bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall eine große Rolle. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die…
-
Nachabfindung: Grundbuchamt muss vollständigen Grundbuchauszug erteilen
Veräußert der Hofnachfolger innerhalb von 20 Jahren nach dem Hoferbfall oder einer Hofübergabe den Hof oder Grundstücke, die zum Hof gehören, kommen für die weichenden Erben Nachabfindungsansprüche gem. § 13 HöfeO in Betracht. Auch wenn der Hofnachfolger gesetzlich verpflichtet ist, die Nachabfindungsberechtigten über einen solchen Vorgang zu informieren, geschieht dies häufig nicht. Mühsam müssen sich…
-
NomosKommentar Nachfolgerecht erschienen – Rechtsanwältin Christiane Graß kommentiert die Höfeordnung
Herausgegeben von Prof. Dr. Kroiß, Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn und Prof. Dr. Dennis Solomon ist soeben in der Nomos Verlagsgesellschaft der Kommentar Nachfolgerecht erschienen. Der Kommentar erläutert auf mehr als 2100 Seiten die maßgeblichen Vorschriften zahlreicher Gesetze und sonstiger Rechtsakte, die mit einem Erbfall zusammenhängen. Die Kommentierung der Höfeordnung stammt aus der Feder von Rechtsanwältin…
-
60 Jahre Höfeordnung in Rheinland-Pfalz (HO-RhPf)
Vor fast 60 Jahren, genauer gesagt am 07.10.1953, beschloss der rheinland-pfälzische Landtag die Einführung einer Höfeordnung. Sie gilt noch heute und hat in den letzten 60 Jahren nur wenige Änderungen erfahren. Für Rheinland-Pfalz war die Einführung einer Höfeordnung etwas Besonderes. Bislang war Rheinland-Pfalz ein reines Freiteilungsgebiet. Das bedeutet, dass eine landwirtschaftliche Besitzung beim Erbfall zwischen…
-
Höferecht: Grundstücksveräußerung zur Schuldentilgung kann zur Nachabfindung führen
Verkauft der Hofnachfolger innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall oder der Hofübergabe ein Grundstück, können die weichenden Erben nach § 13 Abs. 1 der Höfeordnung Nachabfindung verlangen. Eine Außnahme gibt es, wenn der Eigentümer innerhalb von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung ein Ersatzgrundstück kauft oder wenn die Veräußerung zur Erhaltung des Hofes erforderlich war. Darauf berief…
