Landwirtschaftliches Erbrecht

Das landwirtschaftliche Erbrecht schützt den Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe im Erbfall. Daher gibt es spezielle Vorschriften, wenn es um die Vererbung eines Hofes oder eines Landguts geht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Anerbenrechte, das Landguterbrecht und die Höfeordnung.

Im Blog finden Sie Wissenswertes rund um das Erbrecht in der Landwirtschaft – unter anderem zu Themen wie Hofeigenschaft, Hoferbfolge, Hofabfindung für weichende Erben, Nachabfindung und Pflichtteil. Lesen Sie hier die neuesten Meldungen aus der Rubrik landwirtschaftliches Erbrecht.

Landwirtschaftserbrecht: von Vermögensverteilung bis Nachfolgeplanung

Zugegeben: Niemand befasst sich gerne mit Themen wie Erbrecht, Erben und Testament. Dennoch sollte Klarheit bestehen, wie sich die rechtliche Situation darstellt, wenn man selbst oder ein Angehöriger verstirbt. Insbesondere, wenn es dabei um die Übergabe Ihres Hofes oder Landwirtschaftsbetriebs geht.

Dem Zufall wollen Sie dabei so wenig wie möglich überlassen. Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals zu

  • einer ungewünschten Vermögensverteilung,
  • langwierigen Streitigkeiten innerhalb der Familie und
  • einer Zerschlagung wirtschaftlicher Werte

führen. Daher gilt es, durch eine individuelle Nachfolgeplanung die Weitergabe Ihres Vermögens und Ihres Lebenswerks so zu gestalten, wie es Ihren Vorstellungen entspricht.

Dabei bedarf es auch sorgfältiger Überlegungen, ob ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge oder doch erst mit dem Ableben auf den oder die Nachfolger übergehen soll.

Landwirtschaftliches Erbrecht mit unterschiedlichen Regelungen

In Deutschland herrschen keine einheitlichen Regelungen im Landwirtschaftserbrecht. Abhängig von dem Bundesland, in dem Ihr Hof oder landwirtschaftlicher Betrieb liegt, gelten unterschiedliche Vorschriften. Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen ersten Eindruck:

  • Anerbenrecht: Viele Bundesländer haben ein eigenes Anerbenrecht. Dazu gehören die nordwestdeutschen Bundesländer, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Brandenburg. Das Anerbenrecht sieht für den Hof nur eine einzelne Person als Nachfolger vor. Die weichenden Erben erhalten eine Abfindung.
  • Höfeordnung: Die Höfeordnung der nordwestdeutschen Bundesländer ist das bekannteste Anerbenrecht. Sie gilt in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg verfügen ebenfalls über eine Höfeordnung.
  • Landguterbrecht: Das Landguterbrecht des BGB gilt im gesamten Bundesgebiet. Es ermöglicht die Vererbung eines landwirtschaftlichen Unternehmens zum Ertragswert, sofern im jeweiligen Bundesland kein vorrangiges Anerbenrecht zur Anwendung kommt. Im Einzelfall ist es möglich, dass ein Landgut im Wege des Zuweisungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz einem einzelnen Miterben einer gesetzlichen Erbengemeinschaft gerichtlich zugewiesen wird.

Gut beraten mit einem Fachanwalt für Agrarrecht

In welchem Bundesland auch immer: Als Fachanwalt für Agrarrecht mit einem Arbeitsschwerpunkt im landwirtschaftlichen Erbrecht berate ich Sie bei der Nachfolgeplanung und der inhaltlichen Ausgestaltung von Übergabeverträgen, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen.

Um Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, sollte frühzeitig eine für alle Beteiligten akzeptable, individuelle Nachfolgeregelung für den landwirtschaftlichen Betrieb getroffen werden.

Doch auch im Streitfall finden Sie mich an Ihrer Seite: Sind die Verhältnisse nicht klar geregelt, berate und vertrete ich Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.

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