Höferecht: Hofnachfolge nach der Höfeordnung regeln

Das Höferecht hat eine lange Tradition. Es will sicherstellen, dass leistungsfähige Höfe in bäuerlicher Hand im Erbfall und bei einer lebzeitigen Übergabe erhalten bleiben. Denn in der Regel ist auf einem Hof nur für eine Bauernfamilie Platz. Deshalb sorgt die Höfeordnung dafür, dass nur einer der Erben den Hof bekommt und dass der Hoferbe keine existenzbedrohende Abfindung an die weichenden Erben zahlen muss.

Im Blog erwarten Sie zahlreiche Artikel rund um die Themen Höfeordnung und Erbrecht. Lesen Sie hier die neuesten Meldungen aus der Rubrik Höferecht.

Höferecht berücksichtigt Interessen der Hoferben

Im Höferecht geht es nicht nur um die Frage, wer den Hof erhält, sondern auch darum, die Interessen des Hofnachfolgers und die berechtigten Interessen der weichenden Erben in einen fairen Ausgleich zu bringen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich, wenn auf dem landwirtschaftlichen Betrieb auch erneuerbare Energien durch Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen oder durch Agri-Photovoltaik erzeugt werden. Denn es liegt auf der Hand, dass der Strom aus Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen, die auf landwirtschaftlichen Flächen oder auf landwirtschaftlichen Hallen errichtet sind, nicht mehr viel mit klassischer Landwirtschaft zu tun hat. Ein Ausgleich für die weichenden Erben kann durch Zuschläge zur Hofabfindung und durch Nachabfindungsregelungen geschaffen werden.

Vor- und Nachteile der Höfeordnung

Die Regelung der Hofnachfolge nach der Höfeordnung hat einen weiteren Vorteil. Bestehende Pflichtteilsansprüche weichender Erben können minimiert werden. Der Hof soll dadurch vor der Zerschlagung geschützt werden.

Allerdings birgt die Hofnachfolgeregelung nach der Höfeordnung einen Nachteil: Als Hofinhaber haben Sie eine eingeschränkte Testierfreiheit, denn sie legt fest: Es kann nur einen geben!

Höferecht und Höfeordnung in den Bundesländern

Das Höferecht gilt nicht in allen Bundesländern. Die bekannteste und bedeutsamste höferechtliche Regelung ist die Nordwestdeutsche Höfeordnung, die in

  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • NRW und
  • Schleswig-Holstein

gilt. Höferecht gibt es ferner in Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg und in einigen Teilen von Baden-Württemberg.

So ist es ausgeschlossen, den Hof an jemanden zu vererben, der ihn nicht selbst führen kann. Auch die Vererbung an mehrere Erben ist nicht möglich.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Agrarrecht

Geht es um die Betriebsübergabe oder die Hofnachfolge, sehen sich landwirtschaftliche Betriebe mit einigen Fragen und Herausforderungen konfrontiert:

  • Ist es besser, die Nachfolge des Hofes nach der Höfeordnung oder dem BGB zu regeln?
  • Wann ist ein Hof nicht mehr in der Höfeordnung?
  • Kann nach der Höfeordnung jemand Erbe werden, der kein Landwirt ist?
  • Wie verhält es sich nach der Höfeordnung mit dem Pflichtteil?
  • Wie wirken sich Anlagen zur Gewinnung erneuerbaren Energien auf Hofflächen oder Wirtschaftsgebäude auf die Abfindung der weichenden Erben und die Pflichtteilsansprüche aus?

Bei all diesen und ähnlichen Anliegen stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Agrarrecht beratend zur Seite.

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