Jahr: 2024
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Wem gehört denn jetzt das Fohlen?
Der Eigentümer einer Stute verkaufte das bislang als „Leihstute“ eingesetze Tier, bei dem sich später herausstellte, dass es beim Kauf bereits unerkannt trächtig gewesen war. Nachdem das Fohlen geboren war, verlangte der frühere Eigentümer des Muttertieres die Herausgabe des Hengstes. Bei dem Oberlandesgericht Oldenburg kam er damit nicht durch. Dieses entschied mit Beschluss vom 11.09.2024
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Bundesregierung beschließt Änderung der Höfeordnung
Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Höfeordnung vorgelegt. Die Anpassung ist erforderlich geworden, weil nach dem 31.12.2024 keine neuen Einheitswerte mehr festgestellt werden. Diese waren aber bislang dafür ausschlaggebend, ob eine landwirtschaftliche Besitzung die Hofeigenschaft hat. Vor allem richtete sich die Hofabfindung der weichenden Erben nach dem Hofeswert, der anhand
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Landwirtschaftserbrecht: Aus Wöhrmann / Graß wurde Graß
Soeben ist im Luchterhand Verlag die 12. Auflage der Kommentierung zum Landwirtschaftserbrecht erschienen. Erläutert werden alle wichtigen Gesetze zum Landwirtschaftserbrecht. Schwerpunkt sind die Höfeordnung und das Landguterbrecht. Auch die Neuerungen der Höfeordnung, die zum 01.01.2025 in Kraft treten werden, sind berücksichtigt. Der Titel lautet jetzt: „Graß – Landwirtschaftserbrecht“. Der Kommentar kann ab jetzt im Fachhandel
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Ehegattenhof in Brandenburg: Nur der Ehegatte kann Hoferbe werden
Das Land Brandenburg hat 2019 ein Gesetz über die Höfeordnung eingeführt, das sich stark an der Nordwestdeutschen Höfeordnung orientiert. Auch die Regelung über den Ehegattenhof findet sich in § 8 BbgHöfeOG wieder. Für den Erbfall heißt es dort, dass der Anteil des Erblassers dem überlebenden Ehegatten als Hoferben zufällt. Dies gilt außer jeder Frage, wenn
