Jahr: 2025
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Ein Bauernhof, viele Erben und kein Testament
Hat der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes kein Testament hinterlassen, regelt sich die Nachfolge im Bereich der Höfeordnung nach der gesetzlichen Hoferbfolge. Findet eine Höfeordnung keine Anwendung, etwa weil der Eigentümer die Höfeordnung verlassen hat oder der Betrieb in einem Bundesland liegt, in dem es keine Höfeordnung gibt, kommt als Rettungsanker das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz
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Webinar beim Wochenblatt – So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung
Beschäftigen Sie oder ihre Familie sich mit der Übergabe des Hofes auf die nächste Generation? Erfahren Sie in diesem Webinar alles, was Sie rund um dieses Thema wissen müssen. Im Rahmen der Wochenblatt Webinare werde ich am 23.10.2025 einen Vortrag zum Thema „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ halten. Ich freue mich, Ihnen in diesem
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Nachabfindung – Nicht immer ein Fall für das Landwirtschaftsgericht
Es ist schon richtig, dass Rechtsstreitigkeiten über Nachabfindungsansprüche, die sich aus der nordwestdeutschen Höfeordnung ergeben, vor den Landwirtschaftsgerichten geltend gemacht werden müssen. Bei der Geltendmachung von Nachabfindungsansprüchen nach der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung gilt diese Regelung aber nicht. Die Ansprüche nach § 26 HO-RhPf hat der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz nicht den Landwirtschaftsgerichten zugeordnet. Solche Ansprüche sind, wie
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Wirtschaftsfähigkeit – Was wird alles geprüft?
Der Hoferbe muss wirtschaftsfähig sein. Ist er dies nicht, kann er auch den Hof nicht erben. Das OLG Braunschweig hat in einem Beschluss vom 30.08.2023 – 2 W 120/22 nochmals die Kriterien der Wirtschaftsfähigkeit zusammengestellt. Demnach muss ein wirtschaftsfähiger Hoferbe alle Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um den landwirtschaftlichen Betrieb technisch ordnungsgemäß zu bewirtschaften, die Feldbestellung
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Verpachtung von Hofgrundbesitz und Übereignung von Inventar an eine GbR
Die Zeiten, in denen ein landwirtschaftlicher Betrieb nur noch von einer einzelnen Person geführt wird, sind schon lange vorbei. Das gilt auch für Höfe im Sinne der Höfeordnung. Oftmals verpachtet der Hofeigentümer den Grundbesitz an eine GbR, die er mit Familienangehörigen oder anderen Landwirten eingegangen ist. Das OLG Celle hatte sich in einem Beschluss vom
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Berechnung der Nachabfindung bei einem Grundstücksverkauf
In einem Beschluss vom 20.04.2023 – 10 U 78/22 hat das OLG Hamm nochmals die Grundsätze zur Berechnung der Nachabfindung zusammengestellt, wenn der Hoferbe ein geerbtes landwirtschaftliches Grundstück veräußert. In Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung hält das OLG Hamm fest, dass Ausgangspunkt für die Berechnung der Nachabfindung der Verkaufserlös für den Hofgrundbesitz ist. Der Erlös ist
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Wirtschaftsfähigkeit bei der Vor- und Nacherbfolge
Anders als im allgemeinen Erbrecht hat in landwirtschaftlichen Kreisen die Vor- und Nacherbschaft noch eine erhebliche Bedeutung. Der Vorerbe ist Hofeigentümer auf Zeit. Bei Eintritt des Nacherbfalls, meistens mit dem Tode des Vorerbens, tritt nun der Hofnacherbe die Nachfolge nach dem früheren Hofeigentümer an. Nach den Vorschriften der Höfeordnung muss aber ein Hoferbe wirtschaftsfähig sein.
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Zuschlag oder Nachabfindung?
Werden auf einem Hof landwirtschaftsfremde Einnahmen erzielt, beispielsweise aus der Vermietung von früheren Hofgebäuden zu Wohnzwecken oder der Gewinnung erneuerbarer Energien (Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen), kann dies den weichenden Erben als Zuschlag zum Hofeswert gem. § 12 Abs. 2 S. 3 HöfeO oder als Nachabfindungsanspruch gem. § 13 HöfeO zugute kommen. Die Frage, ob solche Einnahmen zu
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Nur der Wille zählt?
Ein Hof im Sinne der Höfeordnung verliert die Hofeigenschaft nicht nur dann, wenn der Hofeigentümer gegenüber dem Landwirtschaftsgericht die negative Hoferklärung abgibt. Ein Hof kann die Hofeigenschaft auch ohne eine solche Erklärung verlieren, wenn er keine landwirtschaftliche Betriebseinheit mehr darstellt, obwohl im Grundbuch für die Besitzung noch der Hofvermerk eingetragen ist. Dann spricht man von
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Verzicht auf Nachabfindungsansprüche – Nur selten unwirksam
Das OLG Celle hatte sich im Beschluss vom 18.09.2023 – 7 W 17/23 auch mit der Frage zu befassen, ob ein Verzicht auf Nachabfindungsansprüche, den die weichende Erbin in einem Übergabevertrag erklärt hatte, unwirksam ist. Hintergrund war, dass die Erbin wegen einer unzulänglichen Belehrung durch den Notar, einer fehlenden Genehmigung durch das Familiengericht, eines Verstoßes
