Jahr: 2026
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Zuweisungsverfahren nur bei nennenswerten Erträgen
Verstirbt der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes, der kein Hof im Sinne der Höfeordnung ist und hatte der Erblasser kein Testament errichtet, kommt die Zuweisung des Betriebs durch das Landwirtschaftsgericht an einen der Miterben in Betracht. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Miterbe, der den Betrieb erhalten möchte, diesen auch tatsächlich führen kann und dass es
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Wegfall der Hofeigenschaft bei einem Ehegattenhof
Seit vielen Jahren ist anerkannt, dass ein Hof im Sinne der Höfeordnung auch dann die Hofeigenschaft verlieren kann, wenn für ihn noch ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist. Der „Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs“ ist deshalb von Bedeutung, weil sich die Nachfolge dann nach allgemeinem Erbrecht und nicht nach den Nachfolgeregelungen der Höfeordnung richtet.
