Hof oder kein Hof?

Hof oder kein Hof?

Die Beantwortung der Frage, ob eine Besitzung ein Hof im Sinne der Höfeordnung oder eben kein Hof mehr ist, hat erhebliche finanzielle Folgen für die weichenden Erben: Bei einer Hofübergabe oder im Hoferbfall richtet sich der Anspruch der weichenden Erben nach dem sehr niedrigen Hofeswert; ansonsten nach dem Verkehrswert der Besitzung. 

Allgemein gilt, dass eine Besitzung dann nicht mehr ein Hof im Sinne der Höfeordnung ist, wenn der (frühere) Eigentümer zu erkennen gab, dass von der Besitzung aus nie wieder Landwirtschaft betrieben werden soll.

Klammerte der Eigentümer an der Hofeigenschaft, ist diese trotzdem entfallen, wenn der Hof keine Leistungsfähigkeit mehr hatte. Dann liegt ein Verlust der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs vor. Dies hat zur Folge, dass sich alle erbrechtlichen Ansprüche nach dem Verkehrswert und nicht nach dem Hofeswert richten.

Die Frage der Hofeigenschaft ist vor allem bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben schwer zu beantworten. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 hatte das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 23.03.2017 – 23 U 12/09 klargestellt, dass die Leistungsfähigkeit und damit die Hofeigenschaft eines Betriebs jedenfalls dann gegeben ist, wenn die eingesetzten Produktionsfaktoren ausreichend entlohnt werden und der Betrieb einen hinreichenden Reinertrag erzielt sowie eine für die Sicherung der weiteren Betriebsentwicklung ausreichende Kapitalbildung ermöglich. Dies soll auf der Grundlage des Betriebsergebnisses des betreffenden Wirtschaftsjahres beurteilt werden.

Haben Sie Fragen, ob die Hofeigenschaft noch gegeben ist?


Sie möchten regelmäßig über neue Meldungen informiert werden?

Abonnieren Sie den Blog und erhalten Sie eine E-Mail, sobald es Neuigkeiten auf unserem News-Blog gibt.