Autor: Christiane Graß
-
Gut, wenn der Betrieb ein Landgut ist
Bei einem Erbfall wird der Nachlass für die Auseinandersetzung der Miterben und auch für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt. Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, ist der Erbe, der den Betrieb fortführen soll, oft nicht in der Lage, einen anhand des Verkehrswerts des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelten Ausgleich zu zahlen.
-
Kürzung von Betriebsprämie schließt Strafverfahren nicht aus
Nach der europäischen Regelung über Agrarbeihilfenwerden diese Beihilfen u. a. nach Maßgabe der vom Landwirt angegebenen Fläche gezahlt (einheitliche Flächenzahlung). Wird bei Kontrollen eine Differenz zwischen der ermittelten und der vom Betriebsinhaber angegebenen Fläche von mehr als 30 % festgestellt, so wird für das betreffende Kalenderjahr keine Beihilfe gezahlt. Darüber hinaus wird der Betriebsinhaber, wenn…
-
Eine an einem kaskoversicherten Traktor angehängte Rundballenpresse fällt nicht unter dessen Versicherungsschutz
Die Landwirtin hatte für ihren Traktor eine Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung sowie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen. Ihre Rundballenpresse, die bei Bedarf an den Traktor angehängt wurde, war weder im Versicherungsantrag noch im Versicherungsschein gesondert erwähnt. Die Klägerin zeigte der Versicherung einen Schaden an der Rundballenpresse an, die in Brand geraten und zerstört worden war, während sie an dem Traktor…
-
Das Ende für den „bekömmlichen“ Wein
Einer Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz wurde am 06.09.2012 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C – 544/10) untersagt, ihren Wein als „bekömmlich“ zu preisen. Derartige gesundheitsbezogene Angaben seien auf alkoholischen Getränken nicht gestattet, so die Richter der EuGH.
-
Kein Hoffolgezeugnis erforderlich, sofern Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs eindeutig gegeben
War vor dem Erbfall die Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs bereits entfallen, kann ein Hoffolgezeugnis nicht mehr erteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Celle mit Beschuss vom 15.04.2011, Az.: 7 W 23/11. Sofern der Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs keinem vernünftigen Zweifel unterliege,
-
Hofabfindung: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetzänderung am 01.01.2010 verjährten die…
-
Altenteilerhaus: Zulässigkeit an ummittelbar bevorstehenden Generationswechsel auf dem Betrieb gebunden
Die Zulässigkeit und Privilegierung eines Altenteilerhauses nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Altenteilerhaus dem notwendigen Generationswechsel zur Verfügung steht und damit dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 02.03.2012 (1 LA 13/12). Nach Ansicht des Gerichts ist für die Privilegierung erforderlich, dass der Generationswechsel,…
-
Kein Wegfall der Hofeigenschaft bei defizitären Betrieben
Auch wenn für einen landwirtschaftlichen Betrieb noch der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, kann die Hofeigenschaft entfallen, wenn eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorliegt.
-
Nachabfindung auch bei Irrtum über die Hofeigenschaft
Wer einen Hof im Sinne der Höfeordnung durch einen Übergabevertrag erhält und Hofgrundstücke veräußert oder landwirtschaftsfremd nutzt, muss den weichenden Erben nach § 13 der HöfeO Nachabfindung zahlen. Voraussetzung ist natürlich, dass tatsächlich ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt. Das OLG Braunschweig hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb
-
Agrarmediation
Im landwirtschaftlichen Bereich kam es zu unterschiedlich gelagerten Konflikten kommen: Streitigkeiten zwischen Hofübergeber, Hofübernehmer und weichenden Erben, zwischen Pächter und Verpächter, zwischen Mitgliedern landwirtschaftlicher Kooperationen, zwischen Grundstückseigentümern und Energieversorgern, zwischen Grundstückseigentümern und Jagdpächtern, zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und sich belästigt fühlenden Nachbarn, zwischen Betrieben und Hoheitsträgern etc.. Lösen Sie landwirtschaftliche Konflikte, indem Sie eine auf die…
