Autor: Christiane Graß
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BGH klärt Voraussetzungen für die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach dem Grundstückverkehrsgesetz
Das Wichtigste in Kürze Mit seinem Beschluss vom 22.11.2024 (Az: BLw 1/24) hat der Bundesgerichtshof einige offene Fragen zu den Voraussetzungen des Zuweisungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) geklärt. Worum geht es? Wenn eine landwirtschaftliche Besitzung an eine Erbengemeinschaft fällt, weil der Eigentümer kein Testament errichtet hatte und auch kein Anerbenrecht einschlägig ist, kann ein Miterbe
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Wein vom Weingut und Gutsabfüllung – auf die Nuancen kommt es an
Das Wichtigste in Kürze Das zeigt einmal mehr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.8.2024 (Az: 3 C 13.23). Worum geht es? Eine Winzerin von der Mosel hatte zur Traubenkelterung jährlich für 24 Stunden die Kelteranlage eines Berufskollegen gemietet, das ganze ca. 50 Km von ihrer Betriebsstätte entfernt. Im Mietvertrag stand, dass die Kelterung unter ihrer
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Hoferbschaft: Pflichtteilsverzicht nur persönlich vor dem Notar
Die Überlegung war vernünftig: Der Hofeigentümer setzte die eine Tochter zum Hoferben ein und schloss mit der anderen Tochter einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag, damit alles geregelt ist. Im Beurkundungstermin ließ er sich vertreten, genehmigt den Vertrag aber später notariell. Es kam wie es kommen musste: Nach Tode des Hofeigentümers klagte die Tochter, die eigentlich auf
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Änderung der Höfeordnung kommt!
Der Bundestag hat am 14.11.2024 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung in Höfesachen mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz kann wie beabsichtigt zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sollten sie Fragen zu den Auswirkungen der Änderung auf die Hofabfindung, Nachabfindungsansprüche oder die Höhe von
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Und was ist, wenn die Änderung der Höfeordnung doch nicht rechtzeitig kommt?
Die aktuelle politische Situation lässt es zweifelhaft erscheinen, ob es pünktlich zum 01.01.2025 zur Änderung der Höfeordnung kommt, bei der sich die Grenzen für die Hofeigenschaft nach einem Grundsteuerwert von 54.000 € und die Hofabfindung nach dem 0,6-fachen des Grundsteuerwertes richten sollen. Tritt das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft, hat dies zunächst einmal keine gravierenden
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Änderung der Höfeordnung – Weichende Erben aufgepasst!
Ab dem 1.1.2025 soll sich die Berechnung der Abfindung der weichenden Erben ändern. Bislang berechnete sich der Hofeswert, aus dem die Abfindung ermittelt wird, nach dem Eineinhalbfachen des Einheitswertes. Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Hofeswert 60 % des Grundsteuerwerts entspricht. Hierzu wird verschiedentlich herausgestellt, dass jetzt die Abfindung der weichenden Erben auf das
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Langfristige Pachtverträge per WhatsApp?
Langfristige Landpachtverträge müssen künftig nicht mehr schriftlich geschlossen werden. Die Textform genügt. Das folgt aus dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz. Dieses ändert auch die Landpachtvorschrift des § 585a BGB. Nunmehr gilt ein für längere Zeit als zwei Jahre geschlossener Landpachtvertrag für unbefristete Zeit, sofern er nicht in Textform geschlossen wurde. Doch was ist der Unterschied? Ganz vereinfacht
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Werbung mit „Eier von salmonellenfreien Hühnern“?
Die Angabe „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf Eierkartons ist irreführend und mithin unzulässig, wenn die Salmonellentests nur zweiwöchentlich anhand einer repräsentativen Beprobung des Hühnerherde durchgeführt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20. Ein dänischer Eierproduzent hatte seine Bio-Eier in Deutschland in Eierkartons mit einem drucktechnisch hervorgehobenen
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Änderung der Höfeordnung – Änderung des Testaments?
Aller Voraussicht nach wird die Höfeordnung zum 1.1.2025 geändert. Dann gelten auch neue Grenzen für die Hofeigenschaft. Lag die Grenze bislang bei einem Wirtschaftswert von 10.000 €, kommt es für die Hofeigenschaft künftig darauf an, ob ein Grundsteuerwert von 54.000 € erreicht wird. An die Stelle der bisherigen Untergrenze der Hofeigenschaft, den Wirtschaftswert von mindestens
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Änderung der Höfeordnung – in Kurzform
Auch der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Höfeordnung. Es ist somit davon auszugehen, dass das Gesetz, so wie geplant, am 01.01.2025 Kraft treten kann. Die Änderung ist erforderlich geworden, da ab dem 01.01.2025 keine Einheitswerte mehr festgestellt werden, die für Hofabfindung und Hofeigenschaft von Bedeutung sind. Dem Gesetzentwurf
