Kategorie: Erbrecht
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Webinar „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ – Anmeldung noch wenige Tage möglich
In wenigen Tagen ist es so weit: Im Rahmen der Wochenblatt Webinare werde ich am 23.10.2025 einen Vortrag zum Thema „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ halten. Ich freue mich, Ihnen in diesem Webinar Rede und Antwort zu stehen und so dazu beizutragen, die Übergabe für alle interessengerecht zu ermöglichen. Wenn Sie dabei sein wollen,
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Webinar „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ – Anmeldung weiterhin möglich
Der Frühbucherrabatt ist mittlerweile abgelaufen, aber Sie können sich weiterhin zum Webinar beim Wochenblatt anmelden. Alle wichtigen Informationen zum Webinar „So gelingt die Hofübergabe“ Termin: 23.10.2025, 19:00 – 20:30 Uhr. Thema: So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung Ort: online im Livestream (Link erhalten Sie nach Anmeldung) Preis: 39,90 € für Wochenblatt und top agrar Abonnenten
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Webinar beim Wochenblatt – So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung
Beschäftigen Sie oder ihre Familie sich mit der Übergabe des Hofes auf die nächste Generation? Erfahren Sie in diesem Webinar alles, was Sie rund um dieses Thema wissen müssen. Im Rahmen der Wochenblatt Webinare werde ich am 23.10.2025 einen Vortrag zum Thema „So gelingt die Hofübergabe nach Höfeordnung“ halten. Ich freue mich, Ihnen in diesem
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Höhere Notar- und Gerichtsgebühren bei der Hofübergabe
Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 werden unter anderem für die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben neue Gebührenwerte eingeführt. Die neue Regelung ist erforderlich geworden, da die bisherige Regelung in § 48 GNotKG auf die Einheitswerte abstellte, welche zum 31.12.2024 weggefallen sind. Neuer Maßstab für die Berechnung des Gegenstandswertes ist bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben nunmehr höchstens
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Der Übergabevertrag und die weichenden Erben
Das Wichtigste in Kürze Der Abschluss eines Hofübergabevertrages ist zunächst ausschließlich die Angelegenheit des Hofeigentümers und des vorgesehenen Hofnachfolgers. Nur diese schließen den Hofübergabevertrag. Eine Einbeziehung der weichenden Erben ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Landwirtschaftsgericht wird aber die weichenden Erben regelmäßig anhören, bevor es einen Hofübergabevertrag genehmigt. Dem Hofeigentümer und dem Hofnachfolger steht es frei,
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Was gehört in einen Übergabevertrag?
Im Vorfeld einer Hofübergabe sind zahlreiche Punkte zu klären, bevor der Notar den Übergabevertrag beurkunden kann. Über folgende Themen müssen sich Hofeigentümer und Hofübernehmer Gedanken machen und entscheiden, welche Lösung sie wünschen: Eine eingehende Beratung ist unerlässlich. Im Vorfeld vor der Beurkundung sollte diese durch Rechtsanwälte oder Notare erfolgen, die mit dem Landwirtschaftserbrecht vertraut sind. Unerlässlich
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Hoffolgezeugnis – Braucht man es wirklich?
Wofür wird eigentlich ein Hoffolgezeugnis benötigt, wenn der Eigentümer eines Hofes im Sinne der Höfeordnung verstorben ist? Genügt es nicht, wenn der Hofeigentümer in einem notariell beurkundeten Testament die Hofnachfolge geregelt hatte? Die Antwort ist ein klares „Nein“! Das Hoffolgezeugnis ist letztlich der Erbschein, der die Hofnachfolge bescheinigt. Er wird auf Antrag des Hoferben von
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Hoferbschaft: Pflichtteilsverzicht nur persönlich vor dem Notar
Die Überlegung war vernünftig: Der Hofeigentümer setzte die eine Tochter zum Hoferben ein und schloss mit der anderen Tochter einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag, damit alles geregelt ist. Im Beurkundungstermin ließ er sich vertreten, genehmigt den Vertrag aber später notariell. Es kam wie es kommen musste: Nach Tode des Hofeigentümers klagte die Tochter, die eigentlich auf
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Änderung der Höfeordnung – Änderung des Testaments?
Aller Voraussicht nach wird die Höfeordnung zum 1.1.2025 geändert. Dann gelten auch neue Grenzen für die Hofeigenschaft. Lag die Grenze bislang bei einem Wirtschaftswert von 10.000 €, kommt es für die Hofeigenschaft künftig darauf an, ob ein Grundsteuerwert von 54.000 € erreicht wird. An die Stelle der bisherigen Untergrenze der Hofeigenschaft, den Wirtschaftswert von mindestens
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Die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach dem Grundstückverkehrsgesetz – oft verkannt und doch hilfreich
Das Wichtigste in Kürze Geht es um die Nachfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes im Erbfall, wird regelmäßig die Frage gestellt, ob der Landwirt zu Lebzeiten geregelt hatte, wer den Hof erhält oder ob sich aus Regelungen einer Höfeordnung ergibt, wer den Hof erhalten soll. Nicht überall bekannt ist das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Dieses greift allerdings
