Kategorie: Erbrecht
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Fehlende Testamentsergänzung steht Hofnachfolge nicht entgegen
Ein Landwirt, Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO Rheinland-Pfalz, hatte im Jahr 2003 ein handschriftliches, von ihm unterzeichnetes und mit „Testament“ überschriebenes Dokument gefertigt, in welchem es hieß, dass der gesamte land- und forstwirtschaftliche Betrieb an einen namentlich benannten Verwandten, ebenfalls Landwirt, fallen soll, jedoch „ausgenommen die Parzelle, die noch näher bezeichnet wird“. Unmittelbar
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Vergesst die alte Höfeordnung nicht!
Es gibt Erbfälle, in denen noch heute alte Fassung der Höfeordnung aus dem Jahr 1947, die 1976 durch die aktuelle Fassung abgelöst wurde, eine große Rolle spielt. Letztlich geht es darum, wer von mehreren in Betracht kommenden Erben den Hof erhält. Mit einem solchen Fall, bei dem auch viele andere schwierige Rechtsfragen zu klären waren,
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Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf eines Erbteils kann genehmigungsbedürftiges Umgehungsgeschäft sein
Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 23.11.2012 (Az.: BLw 13/11). Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist nach § 2 Abs. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) genehmigungsbedürftig. Dadurch soll eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens verhindert und die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Siedlungsbehörde geschaffen werden. Letzeres wünschen die Beteiligten normalerweise nicht. In dem Fall, über
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Wann ist ein Hof kein Hof mehr?
Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Hof im Sinne der HöfeO, gelten im Erbfall Sonderregelungen. Er vererbt sich nicht nach den Regeln des BGB, sondern fällt einem einzelnen Erben, dem Hofeserben zu. Die weichenden Erben und die Pflichtteilsberechtigten erhalten eine Abfindung, die sich nicht am Verkehrswert des Hofes, sondern an dem deutlichen geringeren Hofeswert orientiert. Kleinstbetrieb
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Hofübergabevertrag – Sorgfalt bei Veräußerungsverboten
Nur allzu verständlich ist es, dass bei einer lebzeitigen Hofübergabe der Hofeigentümer großen Wert darauf legt, dass der Hofnachfolger den Grundbesitz oder einzelne Grundstücke nicht veräußert oder mit Grundpfandrechten belastet. Deshalb sehen viele Hofübergabeverträge vor, dass der Hofnachfolger die Zustimmung des Alteigentümers einholen muss, wenn er Grundbesitz veräußern oder Grundschulden eintragen lassen will. Verschiedentlich wird
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Weichende Erben: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetezänderung am 01.01.2010 verjährten die
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Negative Hoferklärung auch bei fehlender öffentlicher Beglaubigung wirksam
Bei einem Hof im Sinne der Höfeordnung kann der Hofeigentümer jederzeit bestimmen, dass der Hof künftig nicht mehr der Höfeordnung unterliegen soll. Der Verlust der Hofeigenschaft tritt nach § 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO ein, wenn der Hofvermerk im Grundbuch gelöscht wird. Das Oberlandesgericht Hamm musste sich mit einem Fall befassen, bei dem die gesetzlichen Vorschriften für die Löschung des
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Wann ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Landgut?
Landwirtschaftliche Betriebe, die kein Hof im Sinne der HöfeO sind, werden im Erbfall grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet. De Abfindung eines Miterben oder eines Pflichtteilsberechtigten kann dann das „Aus“ für den landwirtschaftlichen Betrieb bedeuten. Handelt es sich aber um ein Landgut und hat der Erblasser die richtigen testamentarischen Anordnungen getroffen, wird der landwirtschaftliche Betrieb nur
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Bewertung eines landwirtschaftlichen Anwesens in Pflichtteilsrecht
War der Erblasser Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens und handelte es sich bei dem Betrieb nicht um einen Hof im Sinne der HöfeO, richtet sich der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten und der Abkömmlingen nach dem Verkehrswert. Allerdings hat der Erblasser die Möglichkeit, durch eine geeignete letztwillige Verfügung dafür Sorge zu tragen, dass der Pflichtteilsanspruch aus dem Ertragswert
