Kategorie: Erbrecht
-
Hoferbfolge: Und was wird aus dem Bankguthaben?
Stirbt der Eigentümer eines Hofes im Sinne der Höfeordnung, fällt der Hof als Teil der Erbschaft nur einem der Erben, dem Hoferben zu. Das ergibt sich aus § 4 HöfeO. Für das hoffreie Vermögen gilt das allgemeine Erbrecht des BGB. Es kann einem einzelnen Erben oder mehreren Erben zufallen. Aber wer bekommt die Bankkonten, Sparbücher oder…
-
Verfehlungen in der Vergangenheit stehen Wirtschaftsfähigkeit nicht entgegen
Wer einen einen Hof im Sinne der Höfeordnung erben oder durch Übergabevertrag erhalten soll, muss wirtschaftsfähig sein. In einem Beschluss vom 17.01.2013 (AZ: 23 WLw 10/12) hat das Oberlandesgericht Köln die Anforderungen an die Wirtschaftsfähigkeit zusammengefasst. Es musste darüber entscheiden, ob ein Landwirt, der sich 12 Jahre vor dem Erbfall eine Vorstrafe eingehandelt hatte und kurzzeitig in…
-
Ein Hofübergabevertrag ist keine Schenkung
Wer etwas verschenkt, kann das Geschenk zurückfordern, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einem nahen Angehörigen des Schenkers des groben Undanks schuldig macht, § 530 BGB. Auf eine Hofübergabe findet diese Regelung jedoch keine Anwendung. Das bestätigte das OLG Celle im Beschluss vom 16.07.2012 (Az.: 7 W 15/12). Im…
-
Kein Zuschlag zum Hofeswert für tatsächlich landwirtschaftlich genutztes potentielles Bauland
Mit merkwürdigen Ansinnen weichender Erben musste sich das OLG Hamm in einem Beschluss vom 05.07.2011 (Az.: I-10 W 55/10) befassen. Sie forderten bei der Hofabfindung einen Zuschlag zum Hofeswert, weil sich im Erdgeschoss des Hauptwohngebäudes eine seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv betriebene und auch nicht verpachtete Gaststätte mit einer Kegelbahnanbau und einer Schießanlage befand,…
-
Fehlende Testamentsergänzung steht Hofnachfolge nicht entgegen
Ein Landwirt, Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO Rheinland-Pfalz, hatte im Jahr 2003 ein handschriftliches, von ihm unterzeichnetes und mit „Testament“ überschriebenes Dokument gefertigt, in welchem es hieß, dass der gesamte land- und forstwirtschaftliche Betrieb an einen namentlich benannten Verwandten, ebenfalls Landwirt, fallen soll, jedoch „ausgenommen die Parzelle, die noch näher bezeichnet wird“. Unmittelbar…
-
Vergesst die alte Höfeordnung nicht!
Es gibt Erbfälle, in denen noch heute alte Fassung der Höfeordnung aus dem Jahr 1947, die 1976 durch die aktuelle Fassung abgelöst wurde, eine große Rolle spielt. Letztlich geht es darum, wer von mehreren in Betracht kommenden Erben den Hof erhält. Mit einem solchen Fall, bei dem auch viele andere schwierige Rechtsfragen zu klären waren,…
-
Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf eines Erbteils kann genehmigungsbedürftiges Umgehungsgeschäft sein
Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 23.11.2012 (Az.: BLw 13/11). Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks ist nach § 2 Abs. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes (GrdstVG) genehmigungsbedürftig. Dadurch soll eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens verhindert und die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts der Siedlungsbehörde geschaffen werden. Letzeres wünschen die Beteiligten normalerweise nicht. In dem Fall, über…
-
Wann ist ein Hof kein Hof mehr?
Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Hof im Sinne der HöfeO, gelten im Erbfall Sonderregelungen. Er vererbt sich nicht nach den Regeln des BGB, sondern fällt einem einzelnen Erben, dem Hofeserben zu. Die weichenden Erben und die Pflichtteilsberechtigten erhalten eine Abfindung, die sich nicht am Verkehrswert des Hofes, sondern an dem deutlichen geringeren Hofeswert orientiert. Kleinstbetrieb…
-
Hofübergabevertrag – Sorgfalt bei Veräußerungsverboten
Nur allzu verständlich ist es, dass bei einer lebzeitigen Hofübergabe der Hofeigentümer großen Wert darauf legt, dass der Hofnachfolger den Grundbesitz oder einzelne Grundstücke nicht veräußert oder mit Grundpfandrechten belastet. Deshalb sehen viele Hofübergabeverträge vor, dass der Hofnachfolger die Zustimmung des Alteigentümers einholen muss, wenn er Grundbesitz veräußern oder Grundschulden eintragen lassen will. Verschiedentlich wird…
-
Weichende Erben: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetezänderung am 01.01.2010 verjährten die…
