Kategorie: Erbrecht
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Erbvertrag über einen Hof kann auch bei Wegfall der Hofeigenschaft zur Erbfolge führen
Schwierige Fragen stellen sich, wenn letztwillige Verfügungen nicht an aktuelle Verhältnisse angepasst werden. Mit einer solchen Situation musste sich das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung vom 10.04.2012 (Az.: I-15 W 77/11) befassen. Die Eheleute hatten 1963 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, in dem sie ausschließlich Regelungen über die Hoferbfolge trafen. Sie hatten festgelegt, dass nach
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Bewertung eines Landguts mit dem Ertragswert
Bei Erbauseinandersetzungen, die ein Landgut zum Gegenstand haben, kommt für die Bewertung der landwirtschaftlichen Besitzung gem. §§ 2049, 2312 BGB der Ertragswert in Betracht. Auch bei dem Zuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz sind die weichenden Erben mit dem Ertragswert abzufinden. Durch die Verwendung des Ertragswerts, der meistens deutlich niedriger ist als der Verkehrswert,
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Gut, wenn der Betrieb ein Landgut ist
Bei einem Erbfall wird der Nachlass für die Auseinandersetzung der Miterben und auch für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt. Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, ist der Erbe, der den Betrieb fortführen soll, oft nicht in der Lage, einen anhand des Verkehrswerts des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelten Ausgleich zu zahlen.
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Kein Hoffolgezeugnis erforderlich, sofern Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs eindeutig gegeben
War vor dem Erbfall die Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs bereits entfallen, kann ein Hoffolgezeugnis nicht mehr erteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Celle mit Beschuss vom 15.04.2011, Az.: 7 W 23/11. Sofern der Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs keinem vernünftigen Zweifel unterliege,
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Hofabfindung: Verjährung droht!
Geht ein Hof im Sinne der HöfeO durch einen Erbfall auf den Hoferben über, steht den weichenden Erben ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe von § 12 der HöfeO zu. Gleiches gilt, wenn ein Hof durch einen Übergabevertrag auf einen Nachfolger übertragen wird (§§ 17, 16, 12 HöfeO). Bis zum Inkrafttreten einer Gesetzänderung am 01.01.2010 verjährten die
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Altenteilerhaus: Zulässigkeit an ummittelbar bevorstehenden Generationswechsel auf dem Betrieb gebunden
Die Zulässigkeit und Privilegierung eines Altenteilerhauses nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Altenteilerhaus dem notwendigen Generationswechsel zur Verfügung steht und damit dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 02.03.2012 (1 LA 13/12). Nach Ansicht des Gerichts ist für die Privilegierung erforderlich, dass der Generationswechsel,
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Kein Wegfall der Hofeigenschaft bei defizitären Betrieben
Auch wenn für einen landwirtschaftlichen Betrieb noch der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, kann die Hofeigenschaft entfallen, wenn eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorliegt.
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Dauerbrenner Wirtschaftsfähigkeit
In einem Verfahren zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses mit einer an Kompliziertheit kaum zu überbietenden Erbfolge musste das OLG Hamm in einem Beschluss vom 10.02.2012 (Az.: I -10 W 106/11) darüber entscheiden, ob ein Nebenerwerbslandwirt, der einem vorrangig bei der Hoferbfolge zu berücksichtigenden Geschwisterstamm der Erblasserin angehörte, wirtschaftsfähig war.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt des Pflichtteilsberechtigten
Durch lebzeitige Schenkungen soll ein Erblasser die Pflichtteilsansprüche seiner Abkömmlinge nicht aushöhlen können. Deshalb gewährt § 2325 BGB einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Bei der Berechnung des Pflichtteils werden dem Nachlass die Schenkungen der letzten zehn Jahre hinzugerechnet,
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Schenkungen trotz Erbvertrag
Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente von Eheleuten sehen häufig vor, dass nach dem Tode des Letztversterbenden ein Kind oder ein Dritter ein bestimmtes Grundstück oder einen anderen Vermögenswert bekommen soll. Solche Regelungen können meistens nicht mehr geändert werden, wenn einer der Ehegatten verstorben ist. Das ist vor allem dann misslich,
