Kategorie: Höferecht
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Erfolgloser Angriff auf 30 Jahre alten Hofübergabevertrag
Im Jahre 1989 hatte der Hofeigentümer seine Besitzung, einen Hof im Sinne der Höfeordnung, an eine seiner Töchter übertragen. Jetzt, nach über 30 Jahren, machte ein Enkel die Unwirksamkeit des Übergabevertrages geltend und verlangte von seiner Mutter die Herausgabe des Hofes. Er meinte, der Großvater haben ihn formlos-bindend zum Hoferben erklärt, indem er mit ihm
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Hofabfindung nach der Rheinland-Pfälzischen Höfeordnung
Auskunfts – aber kein Wertermittlungsanspruch Die Hofeigentümer, es handelte sich um einen Ehegattenhof, hatten den in der Höferolle eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb an einen Neffen im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen. Das führt nach § 21 der HO-RhPf zu Erbansprüchen der gesetzlichen Erben, denn auch in Rheinland-Pfalz wird entsprechend den Regelungen in der nordwestdeutschen Höfeordnung mit der
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Höfeordnung Rheinland-Pfalz: Keine Nachabfindung beim Verlust der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs
Auch die rheinland-pfälzische Höfeordnung privilegiert den Hoferben. Der muss den weichenden Erben Hofabfindung zahlen, die sich aber nicht am Verkehrswert des landwirtschaftlichen Betriebes, sondern am Ertragswert orientiert, der regelmäßig deutlich geringer ist als der Verkehrswert. Im Gegenzug können die weichenden Erben Nachabfindung auf der Grundlage des Verkehrswertes fordern, wenn der Hofnachfolger die landwirtschaftliche Besitzung innerhalb
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Widerruf der Schenkung eines Hofgrundstücks wegen groben Undanks des Beschenkten
Der Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB setzt objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere voraus. Darüber hinaus muss die Verfehlung auch in subjektiver Hinsicht Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten sein, die in erheblichem Maße die Dankbarkeit vermissen lässt, die der Schenker erwarten kann. So der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.10.2019, Az.:
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Fehlende Wirtschaftsfähigkeit des Hofübernehmers; Entschuldbarkeit der Versäumung der Beschwerdefrist
Obergerichtliche Entscheidungen zum Landwirtschaftserbrecht sind zur Zeit rar. Die wenigen Entscheidungen sind lesenswert und zur Rechtsfortbildung geeignet. Das trifft auch auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 30.01.2020 – 10 W 27/19 (Lw), BeckRS 2020, 1567 zu. Der Eigentümer eines Hofes i.S.d. Höfeordnung hatte mit seinem Sohn einen Hofübergabevertrag geschlossen, den das Landwirtschaftsgericht genehmigen sollte.
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Ein kostenpflichtiger Notarvertrag kommt nicht durch Schweigen auf das Angebot der Fertigung eines Urkundenentwurfs zur Hofübergabe zustande
Das Schweigen auf den Vorschlag eines Notars, einen Urkundenentwurf zu fertigen, reicht grundsätzlich nicht aus, um eine kostenpflichtige Auftragserteilung annehmen zu können. Das bestätigt das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 15.02.2019, Az.: 15 W 409/18. Ein Notar vertrat in den Jahren 2015 bis 2018 anwaltlich den Eigentümer eines Hofgrundstücks in einer familiären Angelegenheiten. Der
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Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil II
Im I. Teil der kleinen Folge über die Höfeordnung ging es darum, wann eine landwirtschaftliche Besitzung der Höfeordnung unterliegt und wie sie sich vererbt. Wesentlich ist dabei, dass nur eine einzelne natürliche Person Hoferbe werden kann und dass die übrigen Miterben kein Eigentum an dem Hof erlangen. Normalerweise gilt bei einem Erbfall, dass jeder der
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Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil I
Höferecht ist überwiegend Sondererbrecht. Es gilt aber nicht für jeden Betriebsinhaber und auch nicht überall. Die Nordwestdeutsche Höfeordnung gilt nur für Betriebe, die in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Hamburg ihre Hofstelle haben. Erhebliche Bedeutung haben ferner die Höfeordnung für Rheinland-Pfalz und neuerdings auch die Höfeordnung für Brandenburg. Hier soll allerdings nur die Nordwestdeutsche Höfeordnung näher
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Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 3: Repowering und Nachabfindung
Im ersten Teil ging es darum, wie sich Windkraftanlagen auf Abfindungsansprüche bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall auswirken. In Teil 2 ging es um Windkraftanlagen und Nachabfindungsansprüche sowie um die Anrechnung von Hofesschulden und Abfindungen auf den Nachabfindungsanspruch. Dieser Teil betrifft das Repowering. Von Repowering spricht man, wenn der Hofinhaber alte Anlagen durch neue und
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Windkraftanlagen, Nachabfindung, Repowering, Teil 2: Windkraftanlagen und Nachabfindung
Im ersten Teil ist bereits dargestellt, dass weichende Erben bei der Hofübergabe und beim Hoferbfall bei der Berechnung der Hofabfindung einen Zuschlag für Windkraftanlagen verlangen können. Geklärt ist seit dem Beschluss des BGH vom 24.04.2009 (Az. 21/08), dass der Hofnachfolger den weichenden Erben Nachabfindung gem. § 13 Abs. 4 HöfeO zahlen muss, wenn er auf
