Autor: Christiane Graß
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Die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebs nach dem Grundstückverkehrsgesetz – oft verkannt und doch hilfreich
Das Wichtigste in Kürze Geht es um die Nachfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes im Erbfall, wird regelmäßig die Frage gestellt, ob der Landwirt zu Lebzeiten geregelt hatte, wer den Hof erhält oder ob sich aus Regelungen einer Höfeordnung ergibt, wer den Hof erhalten soll. Nicht überall bekannt ist das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Dieses greift allerdings
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Wem gehört denn jetzt das Fohlen?
Der Eigentümer einer Stute verkaufte das bislang als „Leihstute“ eingesetze Tier, bei dem sich später herausstellte, dass es beim Kauf bereits unerkannt trächtig gewesen war. Nachdem das Fohlen geboren war, verlangte der frühere Eigentümer des Muttertieres die Herausgabe des Hengstes. Bei dem Oberlandesgericht Oldenburg kam er damit nicht durch. Dieses entschied mit Beschluss vom 11.09.2024
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Bundesregierung beschließt Änderung der Höfeordnung
Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Höfeordnung vorgelegt. Die Anpassung ist erforderlich geworden, weil nach dem 31.12.2024 keine neuen Einheitswerte mehr festgestellt werden. Diese waren aber bislang dafür ausschlaggebend, ob eine landwirtschaftliche Besitzung die Hofeigenschaft hat. Vor allem richtete sich die Hofabfindung der weichenden Erben nach dem Hofeswert, der anhand
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Landwirtschaftserbrecht: Aus Wöhrmann / Graß wurde Graß
Soeben ist im Luchterhand Verlag die 12. Auflage der Kommentierung zum Landwirtschaftserbrecht erschienen. Erläutert werden alle wichtigen Gesetze zum Landwirtschaftserbrecht. Schwerpunkt sind die Höfeordnung und das Landguterbrecht. Auch die Neuerungen der Höfeordnung, die zum 01.01.2025 in Kraft treten werden, sind berücksichtigt. Der Titel lautet jetzt: „Graß – Landwirtschaftserbrecht“. Der Kommentar kann ab jetzt im Fachhandel
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Ehegattenhof in Brandenburg: Nur der Ehegatte kann Hoferbe werden
Das Land Brandenburg hat 2019 ein Gesetz über die Höfeordnung eingeführt, das sich stark an der Nordwestdeutschen Höfeordnung orientiert. Auch die Regelung über den Ehegattenhof findet sich in § 8 BbgHöfeOG wieder. Für den Erbfall heißt es dort, dass der Anteil des Erblassers dem überlebenden Ehegatten als Hoferben zufällt. Dies gilt außer jeder Frage, wenn
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Es bleibt dabei: Keine Nachabfindung bei Betriebsverpachtung
Bei der Hofnachfolge werden weichende Erben, sofern nicht der Hofeigentümer anderes verfügt, lediglich mit dem Hofeswert abgefunden, der regelmäßig nur einen Bruchteil des Verkehrswertes ausmacht. Zum Ausgleich dieser Benachteiligung muss der Hoferbe nach § 13 Abs. 1 der Höfeordnung (HöfeO) Nachabfindung zahlen, wenn er innerhalb von 20 Jahren nach dem Erbfall oder der Hofübergabe den
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Pflichtteilsergänzung bei mehr als 10 Jahre zurückliegenden Schenkungen?
Behält sich ein Erblasser an einem lebzeitig übertragenen Haus ein Wohnrecht vor, kann es unter Umständen bei der Pflichtteilsberechnung trotzdem zum Nachlass gehören. Das entschied das Oberlandesgericht München im Urteil vom 08.07.2022, Az: 33 U 5525/21. Zum Hintergrund: Hat der Erblasser lebzeitig eine Immobilie an einen Dritten übertragen, verringert sich hierdurch auch der Nachlass. Dementsprechend
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Hofabfindung – Verunsicherung durch die Grundsteuerreform?
Verschiedentlich ist davon die Rede, dass die Hofabfindung, die der Hoferbe eines Hofes im Sinne der Höfeordnung an die weichenden Erben zu zahlen hat, deutlich höher sein wird, wenn die Einheitswerte durch die Grundsteuerwerte ersetzt werden. Solche Aussagen sind missverständlich. Sie geben aber keinen Anlass zur Sorge. Aktuell gibt es keine Überlegungen des Gesetzgebers, die
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Erfolgloser Angriff auf 30 Jahre alten Hofübergabevertrag
Im Jahre 1989 hatte der Hofeigentümer seine Besitzung, einen Hof im Sinne der Höfeordnung, an eine seiner Töchter übertragen. Jetzt, nach über 30 Jahren, machte ein Enkel die Unwirksamkeit des Übergabevertrages geltend und verlangte von seiner Mutter die Herausgabe des Hofes. Er meinte, der Großvater haben ihn formlos-bindend zum Hoferben erklärt, indem er mit ihm
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Abschaffung der Einheitswerte zum 01.01.2025 – Konsequenzen für die Hoferbfolge
Ab dem 01.01.2025 werden keine Einheitswerte mehr festgestellt. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Höferecht, denn die Hofabfindung der weichenden Erben und der Pflichtteilsberechtigten richtet sich nach dem Hofeswert. Der Hofeswert ist aber das Eineinhalbfache des Einheitswertes, den die Finanzämter ab dem 01.01.2025 nicht mehr festsetzen werden. Wer jetzt seinen Hoferben bestimmen will, kann aus
